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Die
Schwerbehindertenvertretung
berät u.a. bei stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen
in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung oder Unfall
bei
Anträgen zur Anerkennung einer
Schwerbehinderteneigenschaft, Änderungsanträgen
oder bei Widerspruchsverfahren
bei
Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit,
vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit,
vorzeitiger Ruhestandsversetzung
bei
persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen Dienststelle
informiert zur Integrationsvereinbarung
und zu den Anwendungsleitlinien des MASFG
zu Änderungen im Schwerbehindertenrecht und den
damit zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften
achtet auf die Einhaltung der rechtlichen Nachteilsausgleiche - z.B. Lehrkräftearbeitszeitverordnung - für
schwerbehinderte Menschen
nehmen Sie Kontakt
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uns auf - wir helfen Ihnen weiter
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letzte Änderung:
09.05.2012
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