Änderungsantrag
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Die Feststellungen des GdB können sich durch gesundheitliche
Veränderungen sowohl positiv als auch negativ verändern. Bei einer negativen Veränderung hat
sich der Krankheitszustand verschlechtert, der GdB wird heraufgesetzt und
es können Behindertenmerkmale wie B, aG hinzukommen. Das AsA prüft wie beim Erstantrag den Änderungsantrag, der GdB wird herabgesetzt, wenn sich trotz Annahme des Antragstellers die Behinderung verbessert statt verschlimmert hat oder die erste Bewertung war unrichtig. In beiden Fällen erhält der Antragsteller wie beim Erstantrag einen Bescheid. Wichtig ist bei festgestellter Schwerbehinderung der Verweis auf das Geschäftszeichen, denn dadurch wird die Bearbeitung beschleunigt. |