Änderungsantrag

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Antragstellung
 

Ausweis
 
Erlöschen des Schwerbehindertenstatus Feststellungsbescheid Gleichstellung schwerbehindert - was nun? Wiedereingliederung

Die Feststellungen des GdB können sich durch gesundheitliche Veränderungen sowohl positiv als auch negativ verändern.
Bei einer positiven Veränderung wird der GdB herabgesetzt (z.B. bei der Heilbewährung nach einer Krebserkrankung. Unter Umständen kann der Schwerbehindertenstatus verlustig werden. siehe auch Link "Gleichstellung"

Bei einer negativen Veränderung hat sich der Krankheitszustand verschlechtert, der GdB wird heraufgesetzt und es können Behindertenmerkmale wie „B“, „aG“ hinzukommen.
Wesentlich ist eine Veränderung nur, wenn sich der GdB entweder um 10 Grad verschlechtert oder verbessert.
Bei einem Verschlimmerungsantrag unterliegt der Antragsteller dem Schutz des SGB IX, auch wenn der derzeitige GdB unter 50 liegt!

Das AsA prüft wie beim Erstantrag den Änderungsantrag, der GdB wird herabgesetzt, wenn sich trotz Annahme des Antragstellers die Behinderung verbessert statt verschlimmert hat oder die erste Bewertung war unrichtig.

In beiden Fällen erhält der Antragsteller wie beim Erstantrag einen Bescheid.

Wichtig ist bei festgestellter Schwerbehinderung der Verweis auf das Geschäftszeichen, denn dadurch wird die Bearbeitung beschleunigt.

Antrag als Word- oder pdf-Datei