Nicht behindert
zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst
sondern ein Geschenk
das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
Richard von Weizsäcker
Schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches
IX sind
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 von Hundert,
die ihren ständigen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz in der Bundesrepublik
Deutschland haben
Was versteht man unter einer
Behinderung?
Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX
ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden (mehr als 6 Monate)
Funktionsbeeinträchtigung,
die auf einem regelwidrigen körperlichen, seelischen oder geistigen Zustand beruht.
Als Nachweis dient
der Schwerbehindertenausweis,
der vom Amt für Soziale Angelegenheiten auf Antrag hin ausgestellt wird.
|
Die Schwerbehindertenvertretung
vertritt schwerbehinderte Menschen vor dem Arbeitgeber und |
|
|
berät |
bei stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung oder Unfall |
|
|
bei Anträgen zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft, Verschlimmerungsanträgen oder bei Widerspruchsverfahren |
|
|
bei der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze |
|
|
bei persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen Dienststelle |
|
|
bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit, vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit, vorzeitiger Ruhestandsversetzung |
|
informiert |
zur Integrationsvereinbarung und zu den Anwendungsleitlinien des MASFG |
|
|
zu Änderungen im Schwerbehindertenrecht und den damit zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften |
|
|
zu allen Fragen, die mit Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zusammenhängen |
|
achtet |
auf die Einhaltung der rechtlichen Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen |
|
nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir helfen Ihnen weiter |
|