Altersteilzeit- Bezüge
zurück zur Hauptseite
oder Inhalt
Altersteilzeit Begrenzte
Dienstfähigkeit
Integrations-
vereinbarungen
Lehrkräftearbeits-
zeitverordnung
  
schwerbehindert - was nun
mit Hinweisen

für Schulleitungen
Verminderte
Dienstfähigkeit
vorzeitiger Ruhestand

Quelle: Kilian Schmitz, Bad Ems, VBE

Es wird zunächst ein halber Gehaltsanteil gezahlt und normal versteuert (wie bisher). Es kommt dann noch ein Zuschlag hinzu, in Höhe von 20% des (halbierten) Gehaltsanteiles im Regelfall (ATZ bis zur gesetzlichen Altersgrenze = Variante 1) oder 40 % dieses Gehaltsanteils bei ATZ drei Jahre über die gesetzliche Altersgrenze hinaus (= Variante 2).
Der ATZ-Zuschlag ist bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres steuerfrei, unterliegt aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Danach ist er voll zu versteuern!
Die gesamte Zeit der ATZ ist zu 50% ruhegehaltsfähig (bisher 90%).
In den letzten drei Jahren einer ATZ über die gesetzliche Altersgrenze hinaus wird noch ein Zuschlag in Höhe von 8% des (halbierten) Grundgehaltes gezahlt. (Auch in der Freistellungsphase).

Vergleichsbeispiele Altes Recht - Neues Recht

Lehrerin, A12, verheiratet, vollbeschäftigt, Steuerklasse III

Altes Recht Neues Recht
Grundgehalt 3522,25 Euro    
Familienzuschlag 105,28 Euro    
Sonderzuwendung 151,27 Euro    
Bezüge 3778,80 Euro ATZ - Bezüge = 50% aus 3778,80 Euro 1889,40 Euro
davon ab:   davon ab  
Lohnsteuer 505,83 Euro Lohnsteuer 53,66
Pauschalsteuer 40,46 Euro Kirchensteuer 4,83 Euro
Solidaritätszuschlag 27,82 Euro Solidaritätszuschlag 0,00 Euro
es verbleiben fiktives Vollzeitnetto 3204,69 Euro es verbleiben 1830,91 Euro
    plus Zuschlag = 20 % aus 1889,40 Euro 377,38 Euro
davon 83% = ATZ-Netto 2659,89 Euro ATZ - Netto 2208,29 Euro
    Das sind 68,91 % des fiktiven Vollzeitnetto - statt bisher 83 %
Hätte die Kollegin ATZ bis 68 beantragt (bzw. bis zum 31.07. nach Vollendung des 67. Lebensjahres), würde der ATZ-Zuschlag 754,76 Euro betragen. Ihr ATZ-Vollzeitnetto wäre bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres 2585,67 Euro. Das sind 80,68 % des fiktives Vollzeitnettos. Danach ergibt sich ein ATZ-Netto in Höhe von 2504,72 Euro = 78,16 % des fiktiven Vollzeitnettos. (Halbes Grundgehalt, ATZ-Zulage und 8%-Zulage zusammen, regulär versteuert).

 

Lehrer, A13, ledig, vollbeschäftigt, Steuerklasse I

Altes Recht Neues Recht
Grundgehalt 3920,58 Euro    
Sonderzuwendung 163,49 Euro    
Bezüge 4084,07 Euro ATZ - Bezüge = 50% aus 4,84,07 Euro 2042,04 Euro
davon ab:   davon ab  
Lohnsteuer 975,75 Euro Lohnsteuer 284,83 Euro
Pauschalsteuer 78,06 Euro Kirchensteuer 25,63 Euro
Solidaritätszuschlag 53,66 Euro Solidaritätszuschlag 15,66 Euro
es verbleiben fiktives Vollzeitnetto 2976,60 Euro es verbleiben 1715,92 Euro
    plus Zuschlag = 20 % aus 2042,04 Euro 408,41 Euro
davon 83% = ATZ-Netto 2470,58 Euro ATZ - Netto 2124,33 Euro
    Das sind 68,91 % des fiktiven Vollzeitnetto - statt bisher 83 %
Hätte der Kollege ATZ bis 68 beantragt (bzw. bis zum 31.07. nach Vollendung des 67. Lebensjahres), würde der ATZ-Zuschlag 816,82 Euro betragen. Ihr ATZ-Vollzeitnetto wäre bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres 2532,74 Euro. Das sind 85,1 % des fiktiven Vollzeitnettos. Danach bekäme er 2345,28 Euro = 78,8 % des fiktiven Vollzeitnettos. (Halbes Grundgehalt, ATZ-Zulage und 8%-Zulage zusammen, regulär versteuert).

                           Seitenanfang