Haut

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann

R. v. Weizsäcker 

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Hierbei sind Art, Ausdehnung, Sitz und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (z.B. Jucken, Nässen, Bren- nen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft bzw. die Chronizität sowie die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlungen zu berücksichtigen. Bei Krankheiten mit stark schwankendem Lei- densverlauf ist ein Durchschnitts-GdB anzusetzen, Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen (siehe dort) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (Verdünnung, Verhärtung, Narbenzüge) Sitz oder Einwirkung auf ihre Umgebung zu Störungen führen. Bei flächenhaften Narben nach Verbrennungen, Verätzungen u.ä. muss außerdem die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese Störungen be- stimmen die Höhe des GdB.
Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können. Dies gilt besonders bei der Entstellung des Gesichtes.

Ekzeme

 

... Kontaktekzeme (z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem) geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für
       wenige Wochen auftretend

0 - 10

       sonst

20 - 30

... Atopisches Ekzem (Neurodermitis constitutionalis, endogenes Ekzem)

 

       geringe auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend

0 - 10

          bei länger dauerndem Bestehen

20 - 30

       mit generalisieren Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall

40

       mit klinischer oder vergleichbarer intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr

50

       Eine Beteiligung anderer Organe, insbes. bei Atopiesyndrom (z.B. allergisches Asthma, allergische
       Rhinitis/Konjunktivitis) ist ggf. zusätzlich zu bewerten

 

... Seborrhisches Ekzem

 

       geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen

0 - 10

       sonst, je nach Ausdehnung

20 - 30

Chronisch rezidivierende Urtika/Quincke-Ödem

 

... selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene

0 - 10

... häufiger auftretend Schübe, schwervermeidbare Noen und Allergene

20 - 30

... schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf

40 - 50

... Eine systematische Beteiligung (z.B. des Gastrointestinaktraktes oder des Kreislaufs) ist ggf. zusätzlich zu
    berücksichtigen

 

Akne

 

... leichten bis mittleren Grades

0 - 10

... schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Fistelbildung und lokalisationsbedingten Beeinträchtigungen

30 - 40

... schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne triade)
     und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade)

mind. 50

Rosazea, Rhinophym

 

... geringe Ausdehnung, kosmetisch nur wenig störend

0 - 10

... stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung

20 - 30

Hautveränderungen bei Autoimmunerkrankungen des Bindegewebes (z.B. Lupus erythematodes, Dermatomysitis, pro- gressive systematische Sklerodermie)

 

... auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer Ausdehnung

0 - 10

... auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und funktioneller Auswirkung

20 - 40

... über die Prädilektionsstellen hinausgehend, ggf. Ulzerationen

50 - 70

       Bewegungseinschränkungen in Gelenken und Beteiligung anderer Organe sind zusätzlich zu berücksichtigen

 

Blasenbildende Hautkrankheiten (z.B. Pemphigus, Pemphigoide)

 

... bei begrenztem Haut- und Schleimhautbefall mit geringer Ausdehnung

10

... sonst

20 - 40

... bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall

50 - 80

       in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes auch höher

 

Psoriasis vulgaris

 

... auf die Prädilektionsstellen (mit Ausnahme des behaarten Kopfes) beschränkt

0 - 10

... ausgedehnter, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten

20

... bei andauerndem ausgedehntem Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen)

30 - 50

Erythrodermien

 

... bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses

40

... bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses ohne wesentliche Auswirkungen auf den Allgemeinzustand

50 - 60

... mit stärkeren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand

70 - 80

Ichtoyosis

 

... leichte Form, auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit trockener Haut, mäßiger Schuppung, ohne
         wesentliche Verfärbung

0 - 10

... mittlere Form, auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit stärkerer Schuppung und Verfärbung

20 - 40

... schwere Form, mit ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und
         des Gesichts

50 - 80

Hauttumor - nach Entfernung ist eine Heilungsbewährung in den ersten Jahren abzuwarten (Ausnahmen: z.B. kleine Basalzellkarzionome, Bowen-Krankheit, Melanom in situ) - GdB während dieser Zeit

 

... nach Entfernung eines Melanoms im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0)

50

... oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0

50

... in anderen Stadien

80

        Bedingt der nach der Entfernung verbliebener Organschaden ein GdB-Grad von 50 und mehr, ist der während der
        Heilungsbewährung anzusetzende GdB-Grad entsprechend höher zu bewerten.