Ekzeme |
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... Kontaktekzeme
(z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem) geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im
Jahr für
wenige Wochen auftretend |
0 - 10 |
sonst |
20 - 30 |
... Atopisches Ekzem
(Neurodermitis constitutionalis, endogenes Ekzem) |
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geringe auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung bis zu zweimal im Jahr für
wenige Wochen auftretend |
0 - 10 |
bei länger dauerndem Bestehen |
20 - 30 |
mit generalisieren Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall |
40 |
mit klinischer oder vergleichbarer intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals
im Jahr |
50 |
Eine Beteiligung anderer Organe, insbes. bei Atopiesyndrom (z.B.
allergisches Asthma, allergische
Rhinitis/Konjunktivitis) ist ggf. zusätzlich
zu bewerten |
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... Seborrhisches Ekzem |
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geringe
Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen |
0 - 10 |
sonst,
je nach Ausdehnung |
20 - 30 |
Chronisch rezidivierende Urtika/Quincke-Ödem |
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... selten, bis zu zweimal im
Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene |
0 - 10 |
... häufiger auftretend
Schübe, schwervermeidbare Noen und Allergene |
20 - 30 |
... schwerer chronischer, über
Jahre sich hinziehender Verlauf |
40 - 50 |
... Eine systematische
Beteiligung (z.B. des Gastrointestinaktraktes oder des Kreislaufs) ist ggf. zusätzlich zu
berücksichtigen |
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Akne |
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... leichten bis mittleren
Grades |
0 - 10 |
... schweren Grades mit
vereinzelter Abszess- und Fistelbildung und lokalisationsbedingten Beeinträchtigungen |
30 - 40 |
... schwerste Formen mit
rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne
triade)
und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus
(Acne tetrade) |
mind. 50 |
Rosazea,
Rhinophym |
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... geringe Ausdehnung,
kosmetisch nur wenig störend |
0 - 10 |
... stärkere Ausdehnung,
entstellende Wirkung |
20 - 30 |
Hautveränderungen bei Autoimmunerkrankungen des Bindegewebes (z.B.
Lupus erythematodes, Dermatomysitis, pro- gressive systematische Sklerodermie) |
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... auf die
Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer Ausdehnung |
0 - 10 |
... auf die
Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und
funktioneller Auswirkung |
20 - 40 |
... über die
Prädilektionsstellen hinausgehend, ggf. Ulzerationen |
50 - 70 |
Bewegungseinschränkungen in Gelenken und Beteiligung anderer Organe sind zusätzlich zu
berücksichtigen |
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Blasenbildende
Hautkrankheiten (z.B. Pemphigus, Pemphigoide) |
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... bei begrenztem Haut- und
Schleimhautbefall mit geringer Ausdehnung |
10 |
... sonst |
20 - 40 |
... bei generalisiertem Haut-
und Schleimhautbefall |
50 - 80 |
in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes auch
höher |
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Psoriasis
vulgaris |
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... auf die
Prädilektionsstellen (mit Ausnahme des behaarten Kopfes) beschränkt |
0 - 10 |
... ausgedehnter, aber
erscheinungsfreie Intervalle von Monaten |
20 |
... bei andauerndem ausgedehntem
Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen) |
30 - 50 |
Erythrodermien |
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... bei leichter Intensität des
Krankheitsprozesses |
40 |
... bei mittlerer Intensität
des Krankheitsprozesses ohne wesentliche Auswirkungen auf den Allgemeinzustand |
50 - 60 |
... mit stärkeren Auswirkungen
auf den Allgemeinzustand |
70 - 80 |
Ichtoyosis |
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... leichte Form, auf Stamm und
Extremitäten weitgehend begrenzt, mit trockener Haut, mäßiger Schuppung, ohne
wesentliche Verfärbung |
0 - 10 |
... mittlere Form, auf Stamm und
Extremitäten weitgehend begrenzt, mit stärkerer Schuppung und Verfärbung |
20 - 40 |
... schwere Form, mit
ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten Haut, insbesondere der Gelenkbeugen
und
des Gesichts |
50 - 80 |
Hauttumor
- nach Entfernung ist eine Heilungsbewährung in den ersten Jahren abzuwarten (Ausnahmen:
z.B. kleine Basalzellkarzionome, Bowen-Krankheit, Melanom in situ) - GdB während dieser
Zeit |
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... nach Entfernung eines
Melanoms im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0) |
50 |
... oder eines anderen
Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 |
50 |
... in anderen Stadien |
80 |
Bedingt der nach der Entfernung verbliebener Organschaden ein GdB-Grad von 50 und mehr,
ist der während der
Heilungsbewährung anzusetzende GdB-Grad
entsprechend höher zu bewerten. |
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