Hör-und Gleichgewichtsorgan

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann

R. v. Weizsäcker   

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Gleichgewichtsorgan
Ohrgeräusche
Menière-Krankheit

 

 

 

 

 

 

 

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Gleichgewichtsorgan
Ohrgeräusche
Menière-Krankheit

 

 

 

Maßgebend für die Bewertung des GdB-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Die Beurteilung wird auf Grundlage der empfohlenen Tabelle D der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie erstellt.Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus den entsprechenden Tabellen abzuleiten.
Die Möglichkeit eines Teilausgleiches durch Hörhilfen werden in den Tabellen mitberücksichtigt.
Falls die Hörstörung andere Erscheinungen (z.B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen, außer- gewöhnliche psychoreaktive Störungen (siehe Hauptseite der Anhaltspunkte) beinhalten, so kann der GdB-Grad entsprechend höher bewertet werden.
Tabelle A
(Word- oder pdf-Datei)
Tabelle B
(Word- oder pdf-Datei)
Tabelle C
(Word- oder pdf-Datei)
Tabelle D
(Word- oder pdf-Datei)
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Bönninghaus u. Röser 1973 zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich aus der Addition der 4 Teilkomponenten (4-Frequenz- Tabelle nach Röser 1973) 3-Frequenztabelle nach Rösner 1980 für die Beurteilung bei Hochton- verlusten vom Typ Lärmschwer- hörigkeit zur Ermittlung des GdB-Grades aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren
Gleichgewichtsorgan  
... ohne wesentliche Folgen 0 - 10
... mit leichten Folgen: leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallschritte
    bei alltäglicher Belastungen stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen leichte   
    Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf höherer Belastungsstufe
20
... mit mittelgradigen Folgen stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei alltäglichen Be-
         lastungen heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und
         außergewöhnlichen Belastungen deutliche Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen bereits auf niedriger
         Belastungsstufe
30 - 40
... mit schweren Folgen heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits bei Gehen und Stehen im
         Hellen und anderen alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich
50 - 70
... mit schweren Folgen bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen 80
Ohrgeräusche (Tinnitus)  
... ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen 0 - 10
... mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen 20
... mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen) 30 - 40
... mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten mind. 50
Menière-Krankheit  
... ein bis zwei Anfälle im Jahr 0 - 10
... häufigere Anfälle, je nach Schweregrad 20 - 40
... mehrmals monatlich schwere Anfälle 50
    Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten