Leber, Galle, Bauchspeicheldrüse

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann

R. v. Weizsäcker   

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Bauchspeicheldrüse
Bauchspeicheldrüse: Entfernung
Bauchspeicheldrüsentumor
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  Bauchspeicheldrüse
Bauchspeicheldrüse: Entfernung
Bauchspeicheldrüsentumor
Cholangitis
Gallenblasentumor
Gallenkrankheiten
Galle: metabolischer Defekt
Galle: Transportstörungen
Gallenwegstumor
Hepatitis: mit Progression

Hepatitis: ohne Progression
Leberfibrose
Leberschaden: toxisch

Leberteilsektion
Lebertransplantation
Lebertumor
Leber: zirkulatorische Störung

Leberzirrhose
Papillentumor
Zirrhose: primär biliär

Der GdB-Grad wird bestimmt durch die Art und Schwere der Organveränderung sowie der Funktionseinbußen, durch das Ausmaß der Beschwerden, die Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes und die Notwendigkeit einer besonderen Kostform. Der serologische Nachweis einer durchgemachten Infektion (Seronarbe) rechtfertigt allein noch keinen GdB-Grad.

Unter dem Begriff „chronische Hepatitis werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst (früher: „chronische Hepatitis ohne Progression“ <chronisch-persistierende Hepatitis> und „chronische Hepatitis mit Progression“ <chronisch aktive Hepatitis>). Dazu gehören insbesondere die Virus-, die Autoimmun-, die Arzneimittel- und die kryptogene Hepatitis.
Die gutachtliche Beurteilung einer chronischen Hepatitis beruht auf dem klinischen Befund einschließlich funktionsrelevanter Laborparameter, auf der Ätiologie sowie auf dem histopathologischen Nachweis des Grades der nekro-inflammatorischen Aktivität (Grading) und des Stadiums der Fibrose (Staging). Zusätzlich sind engmaschige Verlaufskontrollen und die Beachtung der Differentialdiagnose erforderlich. Dies gilt auch für geltend gemachte Verschlimmerungen im Leidensverlauf. Die GdB/MdE-Bewertung und die Leidensbezeichnung ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle, wobei bereits übliche Befindlichkeitsstörungen - nicht aber extrahepatische Manifestationen - berücksichtigt sind

 
Chronische Hepatitis  
   ohne (klinisch-)entzündliche Aktivität - 20
   ehemals chronische Hepatitis ohne Progression
   mit geringer (klinisch-)entzündlicher Aktivität
30
   ehemals chronische Hepatitis mit Progression, gering entzündliche Aktivität
   mit mäßiger (klinisch-)entzündlicher Aktivität
40
   ehemals chronische Hepatitis mit Progression, mäßig entzündliche Aktivität
   mit starker (klinisch-)entzündlicher Aktivität je nach Funktionsstörung
50 - 70
Bei Vorliegen eines histologischen Befundes gelten für die Virus-Hepatitiden folgende Besonderheiten:
Die Bezeichnung der chronisch viralen Hepatitis umfasst die nekro-inflammatorische Aktivität (Grading) und den Grad der Fibrose (Staging). Sie ergibt sich wie die GdB-Bewertung aus folgender Tabelle, wobei die genannten GdB-Werte die üblichen klinischen Auswirkungen mit umfassen.
Nekro-inflammatorische Aktivitäte Fibrose
null - gering mäßig stark
gering 20 20 30
mäßig 30 40 40
stark 50 60 70

Die Auswertung des histoligischen Befundes soll sich an dem modifizierten histologischen Aktivitätsindex (HAI) ausrichten. Eine geringe nekro-inflammatorische Aktivität entspricht einer Punktzahl von 1 bis 5, eine mäßige nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktz. von 6 bis 10 und eine starke nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktz. von 11 bis 18. Eine fehlende bzw. geringe Fibrose entspricht einer Punktzahl von 0 bis 2, eine mäßige Fibrose der Punktz. 3 und eine starke Fibrose einer Punktz. von 4 bis 5.
Für die Virushepatitis C gelten bei fehlender Histologie im Hinblick auf die chemischen Laborparameter folgende Besonderheiten:

    ALAT/GPT-Werte im Referenzbereich entsprechen bei nachgewiesener Hepatitis-C-Virus-Replikation einer chronischen
           Hepatitis ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität.
    ALAT/GPT-Werte bis zum 3-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen geringen (klinisch-)
           entzündliche Aktivität.
    ALAT/GPT-Werte vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen mäßigen
           (klinisch-) entzündliche Aktivität.
    ALAT/GPT-Werte von mehr als dem 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen starken
           (klinisch-) entzündliche Aktivität.
Diese Bewertungen sind nur zulässig, wenn sie sich in das klinische Gesamtbild des bisherigen Verlaufs einfügen.

Fibrose der Leber ohne Komplikationen 0 - 10
Leberzirrhose kompensiert inaktiv 30
                                       gering aktiv 40
                                       stärker aktiv 50
                   dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie) 60 - 100
Toxischer Leberschaden: Beurteilung je nach Aktivität und Verlauf analog zur chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose  
Zirkulatorische Störungen der Leber (z.B. Pfortaderthrombose): Beurteilung analog zur dekompensierten Leberzirrhose  
Leberteilsektion: Beurteilung allein davon abhängig, ob und wieweit Funktionsbeeinträchtigungen verblieben sind  
Maligner primärer Lebertumor: In den ersten fünf Jahren Heilungsbewährung, während dieser Zeit 100
Lebertransplantation in den ersten zwei Jahren Heilungsbewährung, während dieser Zeit 100
  danach, selbst bei günstigem Heilungsverlauf mit Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression mind. 60
Primäre biliäre Zirrhose, primäre sklerosierende Cholangitis: Beurteilung je nach Verlauf und Aktivität analog zur chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose  
Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten (Steinleiden, chronisch rezidivierende Entzündungen)  
   mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren 0 - 10
   mit häufigeren Koliken und Entzündungen sowie Intervallbeschwerden 20 - 30
   mit langanhaltenden Entzündungen oder mit Komplikationen 40 - 50
Angeborene intra- und extrahepatische Transportstörungen der Galle (z.B. intra-, extrahepatische Gallengangs- atresie), metabolische Defekte (z.B. Meulengracht-Krankheit)  
   ohne Funktionsstörungen, ohne Beschwerden 0 - 10
   mit Beschwerden (Koliken, Fettunverträglichkeit, Juckreiz), ohne Leberzirrhose 20 - 40
                                                                                         mit Leberzirrhose 50
                                                                                         mit dekompensierter Leberzirrhose 60 - 100
   Folgezustände sind zusätzlich zu bewerten.  
Entfernung maligner Gallenblasentumor, Gallenwegstumor oder Papillentumor: Heilungsbewährung von fünf Jahren, während dieser Zeit bei Gallenblasen- und Gallenwegstumor 100
                             bei Papillentumor 80
Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion) je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand, Häufigkeit und Ausmaß der Schmerzen  
   ohne wesentliche Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes 0 - 10
   geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes 20 - 40
   starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte Herabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustandes 50 - 80
Nach teilweiser oder vollständiger Entfernung der Bauchspeicheldrüse sind ggf. weitere Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Diabetes mellitus, Osteopathie oder infolge chronischer Entzündungen der Gallenwege, Magenteilentfernung und Milzverlust) zusätzlich zu berücksichtigen  
Entfernung maligner Bauspeicheldrüsentumor: Heilungsbewährung fünf Jahre, während dieser Zeit 100