Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns jederzeit
genommen werden kann

R. v. Weizsäcker   

Zur Hauptseite
oder Inhalt

Anhaltspunkte-Übersicht

Atmungsorgane
Bronchialasthma
Bronchialkarzionom
chronische Bronchitis
chr.-obstruktive Bronchitis
Bronchiektasen
Lungentransplantation
Lungentumors
Mesotheliom
Pneumokoniosen
Schlaf-Apnoe-Syndrom

 

 

 

 

Zur Hauptseite
oder Inhalt

Anhaltspunkte-Übersicht

Seitenanfang

Atmungsorgane
Bronchialasthma
Bronchialkarzionom
chronische Bronchitis
chr.-obstruktive Bronchitis
Bronchiektasen
Lungentransplantation
Lungentumors
Mesotheliom
Pneumokoniosen
Schlaf-Apnoe-Syndrom

Bei chronischen Erkrankungen der Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten richtet sich der GdB-Grad vor allem nach der klinischen Sympotomatik mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand. Außerdem sind die Einschränkungen der Lungenfuktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen (z.B. Cor pulmonale), bei allergisch bedingten Krankheiten auch die Vermeidbarkeit der Allergene zu berücksichtigen.
Chronische Bronchitis (in zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Jahren je Jahr mind. drei Monate Husten und/oder Auswurf  
Bronchiektasen als eigenständige Krankheiten - ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion  
   leichte Form (symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf) 0 - 10
   schwere Form (fast kontinuierlich ausgeibiger Husten, häufig akute Schübe) 20 - 30
Pneumokoniosen (z.B. Silikose, Asbestose) ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion 0 - 10
Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion  
   Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen 0 - 20
   Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen 30 - 40
   Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle 50
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen.  
Krankheiten der Atmungsorgane (z.B. Brustfellschwarten, chronisch-obstruktive -auch "spastische" oder "asthmoide" Bronchitis, Bronchiektasen, Lungenemphysem, Pneumokoniosen, Lungenfibrosen, inaktive Lungentuberkulose) mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion:  
   geringen Grades: das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen -
       5 bis 6 km/h -, mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Meßwerte der Lungenfunktionsprüfung
       bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte, Blutgaswerte im Normbereich
20 - 40
   mittleren Grades: das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. forsches
      Gehen- 3 bis 4 km/h -, Treppensteigen bis zu einee Etage, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische
      Meßwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz
50 - 70
   schweren Grades: Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe, statische und dynamische Meßwerte der
      Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz
80 - 100
Verletzungsfolgen und Folgen lungenchirurgischer Eingriffe sind entsprechend zu bewerten.  
Nach Lungentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten - im allgemeinen zwei Jahre, während dieser Zeit ist ein GdB anzusetzen von 100
   danach ist der GdB-Grad selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Berücksichtigung der erforderlichen Immunsuppres-
       sion nicht niedriger zu bewerten als mit
70
Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines nichtkleinzelligen Bronchialtumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. Während dieser Zeit wenigstens 80
   bei Einschränkung der Lungenfunktion mitteleren bis schweren Grades 90 - 100
Kleinzelliges Bronchialkarzionom und Mesotheliom 100
Obstruktives oder gemischtförmiges Schlaf-Apnoe-Syndrom (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor)   
   ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung 0 - 10
   mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung 20
   bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung mind. 50
Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu bewerten.