| Magen- oder
Zwölffingerdarmgeschwürleiden
(chronisch rezidivierende Geschwüre, Intervallbeschwerden) |
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| mit Rezidiven in Abständen von
zwei bis drei Jahren |
0 - 10 |
| mit häufigen Rezidiven und
Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes |
20 - 30 |
mit erheblichen Komplikationen
(z.B. Magenausgangsstenose) und
andauernder erheblicher Minderung des
Ernährungs- und Kräftezustandes |
40 - 50 |
Nach einer selektiven proximalen
Vagotomie kommt ein GdB-Grad nur in Betracht, falls postoperative Darmstörungen
oder noch Auswirkungen des
Grundleidens vorliegen |
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| Chronische Gastritis
(histologisch gesicherte Veränderung der Magenschleimhaut) |
0 - 10 |
| Reizmagen
(funktionelle Dyspepsie) |
0 - 10 |
| Teilentfernung
des Magens, Gastroenterostomie mit guter Funktion, je nach Beschwerden |
0 - 10 |
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mit anhaltenden Beschwerden (z.B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum) |
20 - 40 |
| Totalentfernung
des Magens ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes |
20 - 30 |
bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen
(z.B. Dumping-Syndrom) |
40 - 50 |
| Nach Entfernung eines malignen Magentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. |
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| während einer
Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Magenfrühkarzionoms |
50 |
während einer
Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung aller anderen malignen
Magentumoren je
nach Stadium und
Auswirkungen auf den Allgemeinzustand |
80 - 100 |
| Chronische Darmstörungen
(irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion) |
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| ohne wesentliche Beschwerden und
Auswirkungen |
0 - 10 |
| mit stärkeren und häufig
rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen) |
20 - 30 |
| mit erheblicher Kräfte- und
Ernährungszustandes |
40 - 50 |
| Angeborene Mobilitätsstörungen des Darms (z.B.
Hirschsprung-Krankheit, neuronale Dysplasie) |
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| ohne wesentliche Gedeih- und
Entwicklungsstörung |
10 - 20 |
| mit geringer Gedeih- und
Entwicklungsstörung |
30 - 40 |
| mit mittelgradiger Gedeih- und
Entwicklungsstörung |
50 |
| mit schwerer Gedeih- und
Entwicklungsstörung |
60 - 70 |
| Colitis
ulcerosa, Crohn-Krankheit
(Enteritis regionalis) |
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| mit geringer Auswirkung (geringe
Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes,
selten Durchfälle) |
10 - 20 |
mit mittelschwerer Auswirkung
(häufig rezidivierende oder länger andauernde Beschwerden, geringe bis mittelschwere
Beeinträchtigung des Kräfte- und
Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle) |
30 - 40 |
mit schwerer Auswirkung (anhaltende
oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung
des Kräfte- und Ernährungszustandes,
häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle) |
50 - 60 |
mit schwerster Auswirkung (häufig
rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung
des Kräfte- und Ernährungszustandes,
ausgeprägte Anämie) |
70 - 80 |
Fisteln, Stenosen, postoperative
Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen),
extraintestinale
Manifestationen (z.B. Arthriden)
sind zusätzlich zu bewerten. |
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| Nach Entfernung maligner Darmtumore ist eine Heilungsbewährung abzuwarten |
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während einer Heilungsbewährung
von zwei Jahren nach Entfernung eines malignen Dickdarmtumors im Frühstadium
(DUKES A) oder von lokalisierten
Darmkarzinoiden |
50 |
| mit
künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) |
70 - 80 |
| während einer Heilungsbewährung
von fünf Jahren nach Entfernung anderer maligner Dickdarmtumore |
mind. 80 |
| mit
künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) |
100 |
| Bauchfellverwachsungen
ohne wesentliche Auswirkung |
0 - 10 |
|
mit erheblichen Passagestörungen |
20 - 30 |
|
mit häufiger rezidivierenden Ileuserscheinungen |
40 - 50 |
| Mastdarmvorfall
klein, reponierbar |
0 - 10 |
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sonst |
20 - 40 |
| Afterschließmuskelschwäche
mit seltenen, unter unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürlichem Stuhlabgang |
10 |
|
sonst |
20 - 30 |
| Fistel in
der Umgebung des Afters geringe, nicht ständige Sekretion |
10 |
|
sonst |
20 - 30 |
| Künstlicher
After mit guter Versorgungsmöglichkeit |
50 |
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sonst (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige
Position |
60 - 80 |
| Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall,
künstlichem After oder stark sezernierenden Kotfisteln,
die zu starker Verschmutzung führen, sind ggf. außergewöhnliche seelische Belastungen
zu berücksichtigen |