Magen- und Darmkrankheiten

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann

R. v. Weizsäcker   

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Anhaltspunkte-Übersicht

After: künstlich
Afterschließmuskelschwäche
Bauchfellverwachsungen
Colitis ulcerosa
Darm: Mobilitätsstörungen
Darmstörungen
Darmteilresektion
Darmtumore
Fistel
Gastritis
Magen: Teilentfernung
Magen: Totalentfernung
Magentumor
Magenausgangsstenose
Magengeschwür
Mastdarmvorfall
Morbus Crohn
Reizmagen
Zwölffingerdarmgeschwür

 

 

 

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Magenausgangsstenose
Magengeschwür
Mastdarmvorfall
Morbus Crohn
Reizmagen
Zwölffingerdarmgeschwür

 

 

Bei organischen und funktionellen Krankheiten des Magen-Darmkanals ist der GdB-Grad nach dem Grad der Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, der Schwere der Organstörung und nach der Notwendigkeit beson- derer Diätkost zu beurteilen. Bei allergisch bedingten Krankheiten ist auch die Vermeidbarkeit der Allergie von Bedeutung.
Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürleiden (chronisch rezidivierende Geschwüre, Intervallbeschwerden)  
   mit Rezidiven in Abständen von zwei bis drei Jahren 0 - 10
   mit häufigen Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes 20 - 30
   mit erheblichen Komplikationen (z.B. Magenausgangsstenose) und andauernder erheblicher Minderung des
         Ernährungs- und Kräftezustandes
40 - 50
   Nach einer selektiven proximalen Vagotomie kommt ein GdB-Grad nur in Betracht, falls postoperative Darmstörungen
         oder noch Auswirkungen des Grundleidens vorliegen
 
Chronische Gastritis (histologisch gesicherte Veränderung der Magenschleimhaut) 0 - 10
Reizmagen (funktionelle Dyspepsie) 0 - 10
Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie mit guter Funktion, je nach Beschwerden 0 - 10
                     mit anhaltenden Beschwerden (z.B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum) 20 - 40
Totalentfernung des Magens ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes 20 - 30
                       bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen
                       (z.B. Dumping-Syndrom)
40 - 50
Nach Entfernung eines malignen Magentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.  
    während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Magenfrühkarzionoms 50
    während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je
          nach Stadium und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
80 - 100
Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)  
   ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen 0 - 10
   mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen) 20 - 30
   mit erheblicher Kräfte- und Ernährungszustandes 40 - 50
Angeborene Mobilitätsstörungen des Darms (z.B. Hirschsprung-Krankheit, neuronale Dysplasie)  
   ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörung 10 - 20
   mit geringer Gedeih- und Entwicklungsstörung 30 - 40
   mit mittelgradiger Gedeih- und Entwicklungsstörung 50
   mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung 60 - 70
Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)  
   mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle) 10 - 20
   mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger andauernde Beschwerden, geringe bis mittelschwere
        Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle)
30 - 40
   mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung
        des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche  Durchfälle)
50 - 60
   mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung
        des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)
70 - 80
   Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale
         Manifestationen (z.B. Arthriden) sind zusätzlich zu bewerten.
 
Nach Entfernung maligner Darmtumore ist eine Heilungsbewährung abzuwarten  
   während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines malignen Dickdarmtumors im Frühstadium
         (DUKES A) oder von lokalisierten Darmkarzinoiden
50
        mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) 70 - 80
   während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung anderer maligner Dickdarmtumore mind. 80
        mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) 100
Bauchfellverwachsungen ohne wesentliche Auswirkung 0 - 10
                                    mit erheblichen Passagestörungen 20 - 30
                                    mit häufiger rezidivierenden Ileuserscheinungen 40 - 50
Mastdarmvorfall klein, reponierbar 0 - 10
                        sonst 20 - 40
Afterschließmuskelschwäche mit seltenen, unter unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürlichem Stuhlabgang 10
                               sonst 20 - 30
Fistel in der Umgebung des Afters geringe, nicht ständige Sekretion 10
                                                   sonst 20 - 30
Künstlicher After mit guter Versorgungsmöglichkeit 50
                        sonst (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Position 60 - 80
Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall, künstlichem After oder stark sezernierenden Kotfisteln, die zu starker Verschmutzung führen, sind ggf. außergewöhnliche seelische Belastungen zu berücksichtigen