| Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je
nach Umfang und Artikulationsstörung |
30 - 50 |
| Verlust des Kehlkopfes |
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| bei guter Ersatzstimme ohne Begleiterscheinungen
unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit
(fehlende Bauchpresse) |
70 |
| in allen anderen Fällen |
80 |
| Anhaltende schwere Bronchitiden und
Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich
zu berücksichtigen. |
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| Bei Verlust
des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten
fünf Jahren eine Heilungsbewäh- rung abzuwarten. Während dieser Zeit GdB |
100 |
| Teilverlust
des Kehlkopfes |
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| je nach Sprechfähigkeit und
Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit |
20 - 50 |
| Bei Teilverlust des Kehlkopfes
wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung
abzuwarten. Während dieser Zeit GdB |
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| bei
Geschwulstentfernung im Frühstadium T1 N0 M0 |
50 - 60 |
| sonst |
80 |
| Tracheostoma |
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| reizlos oder mit geringen
Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme |
40 |
| mit erheblichen Reizerscheinungen
und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit
(z.B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) |
50 - 80 |
| Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf.
zusätzlich zu berücksichtigen |
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| Trachealstenose
ohne Tracheostoma: Der GdB ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung
der Lungenfunktion zu beurteilen |
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| Funktionelle und organische Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung) |
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| mit guter Stimme |
0 - 10 |
| mit dauernder Heiserkeit |
20 - 30 |
| nur Flüsterstimme |
40 |
| mit völliger Stimmlosigkeit |
50 |
| Atembehinderungen sind ggf. analog der dauernden
Einschränkung der Lungenfunktion zusätzl. zu bewerten |
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