Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann

R. v. Weizsäcker   

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Anhaltspunkte-Übersicht

 

Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung 30 - 50
Verlust des Kehlkopfes  
bei guter Ersatzstimme ohne Begleiterscheinungen unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) 70
   in allen anderen Fällen 80
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen.  
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewäh- rung abzuwarten. Während dieser Zeit GdB 100
Teilverlust des Kehlkopfes  
   je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit 20 - 50
   Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. Während dieser Zeit GdB  
      bei Geschwulstentfernung im Frühstadium T1 N0 M0 50 - 60
      sonst 80
Tracheostoma  
   reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme 40
   mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z.B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) 50 - 80
Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen  
Trachealstenose ohne Tracheostoma: Der GdB ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen  
Funktionelle und organische Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung)  
   mit guter Stimme 0 - 10
   mit dauernder Heiserkeit 20 - 30
   nur Flüsterstimme 40
   mit völliger Stimmlosigkeit 50
Atembehinderungen sind ggf. analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zusätzl. zu bewerten