Nervensystem

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann

R. v. Weizsäcker   

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Hirnschäden: Hirnbeschädigte sind Behinderte, bei denen das Gehirn in seiner Entwicklung gestört wurde oder durch äußere Gewalteinwirkung, Krankheit, toxische Einflüsse oder Störungen der Blutversorgung organische Veränderungen erlitten und nachweisbar behalten hat. Ein solcher Hirnschaden gilt als nachgewiesen, wenn Symptome einer organi- schen Veränderung des Gehirns festgestellt worden ist. Für die Festsetzung des GdB ist das Ausmaß der bleibenden Ausfallerscheinungen wesentlich. Berücksichtigt wird der neurologische Befund, die Ausfallerscheinungen im psychi- schen Bereich. Die prämorbide Persönlichkeit ist zu würdigen und das Auftreten zelebraler Anfälle ist zu beachten.

Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden  
   Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung 30 - 40
   Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung 50 - 60
   Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung 70 - 100

Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen: Bei den organisch-psychischen Stö- rungen wird zwischen hirnorganischen Allgemeinsymptomen, intellektuellem Abbau (Demenz) und hirnorganischen Per- sönlichkeitsveränderungen unterschieden. Es können aber auch Kombinationen und fließende Übergänge vorhanden sein.
Unter die hirnorganischen Allgemeinsymptome rechnet man Beeinträchtigungen der Merkfähigkeit und Konzentration, Reizbarkeit, Erregbarkeit, vorzeitige Ermüdung, Einbuße an Überschau- und Umstellungsvermögen und psychovegetative Labilität (Kopfschmerz, vasomotorische Störungen, Schlafstörungen, affektive Labilität)

Hirnorganische Persönlichkeitsveränderungen werden bestimmt durch Verarmung und Vergröberung der Persönlichkeit mit Störungen des Antriebs, der Stimmungslage und Emotionalität, mit Einschränkung des Kritikvermögens und des Um- weltkontaktes sowie Akzentuierung besonderer Persönlichkeitseigenarten.
Auf der Basis der organisch-psychischen Veränderungen entwickeln sich  nicht selten zusätzliche psychoreaktive Störungen.

Hirnschäden mit psychischen Störungen (je nach vorbeschriebener Art)  
   leicht (im Alltag sich gering auswirkend) 30 - 40
   mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend) 50 - 60
   schwer 70 - 100
Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirnschadens (z.B. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der Schweißregulation)  
   leicht 30
   mittelgradig, auch mit vereinzelten synkopalen Anfällen 40
   mit häufigeren Anfällen oder erheblichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand 50
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-)zerebellarer Ursache je nach dem Ausmaß der Störung der Ziel- und Feinmotorik einschl. der Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen 30 - 50
Hirnschäden kognitiver Leistungsstörungen (z.B. Aphasie, Apraxie, Agnosie)  
   leicht (z.B. Restasphasie) 30 - 40
   mittelgradig (z.B. Aphasie mit deutlicher bis sehr ausgeprägter Kommunikationsstörung) 50 - 80
   schwer (z.B. globale Aphasie) 90 - 100
Zerebral bedingte Teillähmung und Lähmungen  
   leichte Restlähmung und Tonusstörungen der Gliedmaßen 30
   bei ausgeprägteren Teillähmungen und vollständigen Lähmungen ist der GdB-Grad aus Vergleichen mit den nachfolgen aufgeführten Gliedmaßenverlusten, peripheren Lähmungen und anderen Funktionseinbußen der Gliedmaßen abzuleiten  
vollständige Lähmung von Arm und Bein (Hemiplegie) 100
Parkinson-Syndrom  
   ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung 30 - 40
   deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, stärkere Verlangsamung, Unsicherheit beim     Umdrehen 50 - 70
   schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität 80 - 100
Andere extrapyramidale Syndrome - auch mit Hyperkinesen - sind analog nach Art und Umfang der gestörten Bewegungsabläufe und der Möglichkeit ihrer Unterdrückung zu bewerten; bei lokalisierten Störungen (z.B. Torticollis spasmodicus) sind niedrigere Grade als bei generalisierten (z.B. choreatische Syndrome) in Betracht zu ziehen.  
Epileptische Anfälle: je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung  
   sehr selten (generalisierte - große - und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und
          einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten)
40
   selten (generalisierte - große - und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine   und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen) 50 - 60
   mittlere Häufigkeit (generalisierte - große - und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen) 60 - 80
   häufig (generalisierte - große - oder komplexfokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich) 90 - 100
   Ein Anfallsleiden klingt als abgeklungen, wenn ohne Medikamente drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB mehr anzunehmen.  
Nakrolepsie: Je nach Häufigkeit, Ausprägung und Kombination der Symptome (Tagesschläfrigkeit, Schlafattacken, Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen, Schlaflähmungen - häufig verbunden mit hypnagogen Halluzinationen) sind im allgemeinen mit einem GdB von ... zu bewerten. 50 bis 80
Selten kommen auch GdB-Grade von 40 (z.B. bei gering ausgeprägter Tagesschläfrigkeit in Kombination mit Schlafläh- mungen und hypnagogen Halluzinationen) oder auch über 80 (bei ungewöhnlich starker Ausprägung in Betracht)  

Hirntumore: Die Bewertung hängt vor allem von der Art und Dignität sowie von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen ab.
Nach der Entfernung gutartiger Hirntumore (z.B. Meningeom, Neurinom) ist allein der verbliebene Schaden ausschlaggebend. Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II ist der GdB nicht niedriger als 50 anzusetzen, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist.
Bei malignen Tumoren wie Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom ist der GdB mit mind. 80 anzusetzen.

Rückenmarkschäden  
   Unvollständige, leichte Halsmarkschädigung mit beidseits geringen motorischen und sensiblen Ausfällen,
       ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion
30 - 60
   Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine, ohne Stö-
      rungen der Blasen- und Mastdarmfunktion
30 - 60
   Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine und Störun-
      gen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
60 - 80
   Unvollständige Halsmarkschädigung mit gewichtigen Teillähmungen beider Arme und Beine und Störungen
      der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
100
   Vollständige Halsmarkschädigung mit vollständiger Lähmungen beider Arme und Beine und Störungen
      der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
100
   Vollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit vollständiger Lähmung der Beine und
      Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
100

Multiple Sklerose: Der GdB richtet sich vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen. Zusätzlich ist die Krankheitsaktivität zu berücksichtigen, die sich aus dem klinischen Verlauf ergibt. Bei gesicherter Diagnose ist im akuten Stadium und für zwei Jahre danach in jedem Fall im Sinne einer Heilungsbewährung ein GdB von mind. 50 anzunehmen.

Nervenausfälle (vollständig) - Arm  
Armplexus 80
oberer Armplexus 50
unterer Armplexus 60
Nervus axillaris 30
Nervus thoracicus longus oder Nervus musculocutaneus 20
Nervus radialis ganzer Nerv (GdB 30) mittlerer Bereich oder distal (GdB 20) siehe Text
Nervus ulnaris proximal oder distal 30
Nervus medianus proximal (GdB 40) distal (GdB 30) siehe Text
Nn radialis und axillaris oder Nn radialis und medianus oder Nn ulnaris und medianus jeweils  50
Nn radialis, ulnaris und medianus im Vorderarmbereich 60
Trophische Störungen werden zusätzlich, Teilausfälle der genannten Nerven werden geringer bewertet.  
Nervenausfälle (vollständig) - Bein  
Plexus lumbosacralis 80
N. glutaeus superior oder glutaeus inferior jeweils 20
N. femoralis 40
N. peronaeus communis oder profundus oder N. tibialis 30
N. ischiadicus proximal 60
N. ischiadicus distal (Ausfall der Nn peronaeus communis und tibialis) 50
Trophische Störungen werden zusätzlich, Teilausfälle der genannten Nerven werden geringer bewertet.  
Völlige Gebrauchsunfähigkeit des Beines 80