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Epilepsie
extrapyramidale Syndrome
Hirnschäden: allgemein
Hirnschäden: psychisch
Hirnschäden: kognitiv
Hirntumore: gutartig
Hirntumore: maligne
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen
Lähmung
Multiple Sklerose
Nakrolepsie
Nervenausfälle (vollst.): Arm
Nervenausfälle (vollst.): Bein
Parkinson-Syndrom
Rückenmarkschäden
Zentrale vegetative Störungen
Zerebral bedingte (Teil-)lähmung
Epilepsie
extrapyramidale Syndrome
Hirnschäden: allgemein
Hirnschäden: psychisch
Hirnschäden: kognitiv
Hirntumore: gutartig
Hirntumore: maligne
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen
Lähmung
Multiple Sklerose
Nakrolepsie
Nervenausfälle (vollständig): Arm
Nervenausfälle (vollständig): Bein
Parkinson-Syndrom
Rückenmarkschäden
Zentrale vegetative Störungen
Zerebral bedingte (Teil-)lähmung
Epilepsie
extrapyramidale Syndrome
Hirnschäden: allgemein
Hirnschäden: psychisch
Hirnschäden: kognitiv
Hirntumore: gutartig
Hirntumore: maligne
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen
Lähmung
Multiple Sklerose
Nakrolepsie
Nervenausfälle (vollständig): Arm
Nervenausfälle (vollständig): Bein
Parkinson-Syndrom
Rückenmarkschäden
Zentrale vegetative Störungen
Zerebral bedingte (Teil-)lähmung
Epilepsie
extrapyramidale Syndrome
Hirnschäden: allgemein
Hirnschäden: psychisch
Hirnschäden: kognitiv
Hirntumore: gutartig
Hirntumore: maligne
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen
Lähmung
Multiple Sklerose
Nakrolepsie
Parkinson-Syndrom
Rückenmarkschäden
Zentrale vegetative Störungen
Zerebral bedingte (Teil-)lähmung
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Hirnschäden: Hirnbeschädigte
sind Behinderte, bei denen das Gehirn in seiner Entwicklung gestört wurde oder durch
äußere Gewalteinwirkung, Krankheit, toxische Einflüsse oder Störungen der
Blutversorgung organische Veränderungen erlitten und nachweisbar behalten hat. Ein
solcher Hirnschaden gilt als nachgewiesen, wenn Symptome einer organi- schen Veränderung
des Gehirns festgestellt worden ist. Für die Festsetzung des GdB ist das Ausmaß der
bleibenden Ausfallerscheinungen wesentlich. Berücksichtigt wird der neurologische Befund,
die Ausfallerscheinungen im psychi- schen Bereich. Die prämorbide Persönlichkeit ist zu
würdigen und das Auftreten zelebraler Anfälle ist zu beachten.
| Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden |
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| Hirnschäden mit geringer
Leistungsbeeinträchtigung |
30 - 40 |
| Hirnschäden mit mittelschwerer
Leistungsbeeinträchtigung |
50 - 60 |
| Hirnschäden mit schwerer
Leistungsbeeinträchtigung |
70 - 100 |
Bewertung
von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen: Bei den
organisch-psychischen Stö- rungen wird zwischen hirnorganischen Allgemeinsymptomen,
intellektuellem Abbau (Demenz) und hirnorganischen Per- sönlichkeitsveränderungen
unterschieden. Es können aber auch Kombinationen und fließende Übergänge vorhanden
sein.
Unter die hirnorganischen Allgemeinsymptome rechnet man Beeinträchtigungen der
Merkfähigkeit und Konzentration, Reizbarkeit, Erregbarkeit, vorzeitige Ermüdung,
Einbuße an Überschau- und Umstellungsvermögen und psychovegetative Labilität
(Kopfschmerz, vasomotorische Störungen, Schlafstörungen, affektive Labilität)
Hirnorganische Persönlichkeitsveränderungen werden bestimmt durch Verarmung und
Vergröberung der Persönlichkeit mit Störungen des Antriebs, der Stimmungslage und
Emotionalität, mit Einschränkung des Kritikvermögens und des Um- weltkontaktes sowie
Akzentuierung besonderer Persönlichkeitseigenarten.
Auf der Basis der organisch-psychischen Veränderungen entwickeln sich nicht
selten zusätzliche psychoreaktive Störungen.
| Hirnschäden mit psychischen
Störungen (je nach vorbeschriebener Art) |
|
| leicht (im Alltag sich gering
auswirkend) |
30 - 40 |
| mittelgradig (im Alltag sich
deutlich auswirkend) |
50 - 60 |
| schwer |
70 - 100 |
| Zentrale
vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirnschadens (z.B. Störungen des
Schlaf-Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der Schweißregulation) |
|
| leicht |
30 |
| mittelgradig, auch mit vereinzelten
synkopalen Anfällen |
40 |
| mit häufigeren Anfällen oder
erheblichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand |
50 |
| Koordinations-
und Gleichgewichtsstörungen (spino-)zerebellarer Ursache je nach dem Ausmaß der
Störung der Ziel- und Feinmotorik einschl. der Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen |
30 - 50 |
| Hirnschäden kognitiver
Leistungsstörungen (z.B. Aphasie, Apraxie, Agnosie) |
|
| leicht (z.B. Restasphasie) |
30 - 40 |
| mittelgradig (z.B. Aphasie mit
deutlicher bis sehr ausgeprägter Kommunikationsstörung) |
50 - 80 |
| schwer (z.B. globale Aphasie) |
90 - 100 |
| Zerebral bedingte
Teillähmung und Lähmungen |
|
| leichte Restlähmung und
Tonusstörungen der Gliedmaßen |
30 |
| bei ausgeprägteren Teillähmungen
und vollständigen Lähmungen ist der GdB-Grad aus Vergleichen mit den nachfolgen aufgeführten
Gliedmaßenverlusten, peripheren Lähmungen und anderen Funktionseinbußen der Gliedmaßen
abzuleiten |
|
| vollständige Lähmung von Arm und Bein (Hemiplegie) |
100 |
| Parkinson-Syndrom |
|
| ein- oder
beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe
Verlangsamung |
30 - 40 |
| deutliche Störung der
Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, stärkere Verlangsamung, Unsicherheit beim
Umdrehen |
50 - 70 |
| schwere Störung der
Bewegungsabläufe bis zur Immobilität |
80 - 100 |
| Andere extrapyramidale
Syndrome - auch mit Hyperkinesen - sind analog nach Art und
Umfang der gestörten Bewegungsabläufe und der Möglichkeit ihrer Unterdrückung zu
bewerten; bei lokalisierten Störungen (z.B. Torticollis spasmodicus)
sind niedrigere Grade als bei generalisierten (z.B. choreatische Syndrome)
in Betracht zu ziehen. |
|
| Epileptische
Anfälle: je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung |
|
sehr selten (generalisierte -
große - und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und
einfach-fokale Anfälle mit
Pausen von Monaten) |
40 |
| selten (generalisierte - große -
und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale
Anfälle mit Pausen von Wochen) |
50 - 60 |
| mittlere Häufigkeit
(generalisierte - große - und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und
einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen) |
60 - 80 |
| häufig (generalisierte - große -
oder komplexfokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen,
von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und
einfach-fokale Anfälle täglich) |
90 - 100 |
| Ein Anfallsleiden klingt als
abgeklungen, wenn ohne Medikamente drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen
Hirnschaden ist dann kein GdB mehr anzunehmen. |
|
| Nakrolepsie:
Je nach Häufigkeit, Ausprägung und Kombination der Symptome (Tagesschläfrigkeit,
Schlafattacken, Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von
Ermüdungserscheinungen, Schlaflähmungen - häufig verbunden mit hypnagogen
Halluzinationen) sind im allgemeinen mit einem GdB von ... zu bewerten. |
50 bis 80 |
| Selten kommen auch GdB-Grade von 40 (z.B. bei
gering ausgeprägter Tagesschläfrigkeit in Kombination mit Schlafläh- mungen und
hypnagogen Halluzinationen) oder auch über 80 (bei ungewöhnlich starker Ausprägung in
Betracht) |
|
Hirntumore: Die Bewertung hängt vor allem von der
Art und Dignität sowie von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen ab.
Nach der Entfernung gutartiger Hirntumore (z.B. Meningeom,
Neurinom) ist allein der verbliebene Schaden ausschlaggebend. Bei Tumoren
wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II
ist der GdB nicht niedriger als 50 anzusetzen, wenn eine vollständige Tumorentfernung
nicht gesichert ist.
Bei malignen Tumoren wie Astrozytom
III, Glioblastom, Medulloblastom ist der GdB
mit mind. 80 anzusetzen.
| Rückenmarkschäden |
|
Unvollständige, leichte
Halsmarkschädigung mit beidseits geringen motorischen und sensiblen Ausfällen,
ohne Störungen der Blasen- und
Mastdarmfunktion |
30 - 60 |
Unvollständige Brustmark-,
Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine, ohne Stö-
rungen der Blasen- und Mastdarmfunktion |
30 - 60 |
Unvollständige Brustmark-,
Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine und Störun-
gen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion |
60 - 80 |
Unvollständige Halsmarkschädigung
mit gewichtigen Teillähmungen beider Arme und Beine und Störungen
der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion |
100 |
Vollständige Halsmarkschädigung
mit vollständiger Lähmungen beider Arme und Beine und Störungen
der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion |
100 |
Vollständige Brustmark-,
Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit vollständiger Lähmung der Beine und
Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion |
100 |
Multiple Sklerose: Der GdB richtet sich vor allem nach den
zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen. Zusätzlich ist die Krankheitsaktivität zu
berücksichtigen, die sich aus dem klinischen Verlauf ergibt. Bei gesicherter Diagnose ist
im akuten Stadium und für zwei Jahre danach in jedem Fall im Sinne einer
Heilungsbewährung ein GdB von mind. 50 anzunehmen.
| Nervenausfälle (vollständig) - Arm |
|
| Armplexus |
80 |
| oberer Armplexus |
50 |
| unterer Armplexus |
60 |
| Nervus axillaris |
30 |
| Nervus thoracicus longus oder Nervus
musculocutaneus |
20 |
| Nervus radialis ganzer Nerv (GdB 30) mittlerer
Bereich oder distal (GdB 20) |
siehe Text |
| Nervus ulnaris proximal oder distal |
30 |
| Nervus medianus proximal (GdB 40) distal (GdB
30) |
siehe Text |
| Nn radialis und axillaris oder Nn radialis und
medianus oder Nn ulnaris und medianus |
jeweils 50 |
| Nn radialis, ulnaris und medianus im
Vorderarmbereich |
60 |
| Trophische Störungen werden zusätzlich,
Teilausfälle der genannten Nerven werden geringer bewertet. |
|
| Nervenausfälle (vollständig) - Bein |
|
| Plexus lumbosacralis |
80 |
| N. glutaeus superior oder glutaeus inferior |
jeweils 20 |
| N. femoralis |
40 |
| N. peronaeus communis oder profundus oder N.
tibialis |
30 |
| N. ischiadicus proximal |
60 |
| N. ischiadicus distal (Ausfall der Nn peronaeus
communis und tibialis) |
50 |
| Trophische Störungen werden zusätzlich,
Teilausfälle der genannten Nerven werden geringer bewertet. |
|
| Völlige Gebrauchsunfähigkeit des Beines |
80 |
|