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Alkoholkrankheit
Drogenabhängigkeit
Neurosen
Persönlichkeitsstörungen
psychische Traumen
Psychosen: affektive
Psychosen: schizophrene
Alkoholkrankheit
Drogenabhängigkeit
Neurosen
Persönlichkeitsstörungen
psychische Traumen
Psychosen: affektive
Psychosen: schizophrene |
| Schizophrene
Psychosen |
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| Langandauernde (über ein halbes Jahr) Psychose |
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| im floriden Stadium je nach Einbuße beruflicher
und sozialer Anpassungsmöglichkeiten |
50 - 100 |
| Schizophrener Residualzustand (z.B.
Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung) |
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| mit geringen und einzelnen
Restsymptomen ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten |
10 - 20 |
| mit leichten sozialen
Anpassungsschwierigkeiten |
30 - 40 |
| mit mittelgradigen sozialen
Anpassungsschwierigkeiten |
50 - 70 |
| mit schweren sozialen
Anpassungsschwierigkeiten |
80 - 100 |
| Affektive
Psychosen |
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| bei 1 bis 2 Phasen im Jahr von
mehrwöchiger Dauer je nach Art und Ausprägung |
30 - 50 |
| bei häufigeren Phasen von
mehrwöchiger Dauer |
60 - 100 |
| Nach dem Abklingen langandauernder psychotischer
Episoden ist im allgemeinen eine Heilungsbewährung (HB) von zwei Jahren abzuwarten; Die
HB muss nicht abgewartet werden, wenn eine monopolar verlaufene depressive Phase vorlag,
die als erste Krankheitsphase oder erst mehr als zehn Jahre nach einer früheren
Krankheitsphase aufgetreten ist. GdB während der HB: |
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| wenn bereits mehrere manische oder
manische und depressive Phasen vorangegangen sind |
50 |
| sonst |
30 |
| Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen |
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| Leichtere psychovegetative oder
psychische Störungen |
0 - 20 |
| Stärker behindernde Störungen mit
wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausge- prägte depressive,
hypochondrische, asthenische oder phobische
Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) |
30 - 40 |
| Schwere Störungen (z.B. schwere
Zwangskrankheit) |
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| mit
mittelgradigen sozialen Anpassungschwierigkeiten |
50 - 70 |
| mit schweren
sozialen Anpassungschwierigkeiten |
80 - 100 |
Alkoholkrankheit-, abhängigkeit: liegt vor, wenn ein
chronischer Alkoholkonsum zu körperlichen und/oder psychi-
schen Schäden geführt hat.
Die Bewertung wird vom Ausmaß des Organschadens und seiner Folgen (z.B.
Leberschaden, Polyneuropathie, organisch-psychische Veränderung, hirnorganische Anfälle)
und/oder dem Ausmaß der Abhängigkeit und der sucht-spezifischen
Persönlichkeitsveränderung bestimmt. Bei nachgewiesener Abhängigkeit mit
Kontrollverlust und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit ist der Gesamt-GdB
aufgrund der Folgen chronischen A.-Konsums nicht niedriger als mit 50 zu bewerten.
Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung durchgeführt
worden, muss eine Heilungsbewährung - im allgemeinen von 2 Jahren - abgewartet werden.
Während dieser Zeit ist ein Grad von 30 anzunehmen, der sich erhöht, falls der
vorliegende Organschaden einen höheren GdB bedingt.
Drogenabhängigkeit: liegt vor wenn ein
chronischer Gebrauch von Rauschmitteln zu einer körperlichen und/oder psychischen
Abhängigkeit mit entsprechender psychischer Veränderung und sozialen
Einordnungsschwierigkeiten geführt hat. Der GdB ist je nach psychischer Veränderung und
sozialen Anpassungsschwierigkeiten mit mind. 50 zu bewerten. |