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Bandscheibenschäden
Beckenschäden
Entzündlich-rheumatische Krankheiten
Kollagenosen
Muskelkrankheiten
Nicht-entzündliche Krankheiten
Osteomyelitis: chronisch
Osteomyelitis: ruhend
Postdiskotomiesyndrom
Scheuermann- Krankheit
Spinalkanalstenose
Spondylosthesis
Vaskulitiden
Wirbelsäulenschäden
Bandscheibenschäden
Beckenschäden
Entzündlich-rheumatische Krankheiten
Kollagenosen
Muskelkrankheiten
Nicht-entzündliche Krankheiten
Osteomyelitis: chronisch
Osteomyelitis: ruhend
Postdiskotomiesyndrom
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Spinalkanalstenose
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Spondylosthesis
Vaskulitiden
Wirbelsäulenschäden |
Der GdB für angeborene und
erworbene Schäden an den Haltungs- und Bewegungsorganen wird durch die Auswirkungen der
Funktionsbeeinträchtigungen und die Mitbeteiligung anderer Organe entscheidend bestimmt.
Die üblicherweise auftretenden Beschwerden sind dabei berücksichtigt. Außergewöhnliche
Schmerzen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. Schmerzhafte
Bewegungseinschränkungen der Gelenke können schwerwiegender als eine Versteifung sein.
Bei Haltungsschäden und/oder degenerativen Veränderungen an Gliedmaßengelenken und
Wirbelsäule (z.B. Arthrose, Osteochondrose) sind auch Gelenkschwellungen, muskuläre
Verspannungen, Kontrakturen oder Atrophien zu berücksichtigen. Mit bildgebenden Verfahren
festgestellte Veränderungen (z.B. degenerativer Art) allein rechtfertigen noch nicht die
Annahme eines GdB-Grades. Auch eine durchgeführte Operation (z.B. Meniskus-,
Bandscheiben-OP Synovialektomie) begründet für sich allein noch nicht einen GdB-Grad.
Bei Weichteilverletzungen richtet sich der GdB-Grad nach der Funktionseinbuße und
der Beeinträchtigung des Blut- und Lymphgefäßsystems.
Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheitsbildern, Kollagenosen und Vaskulitiden
sind unter Beachtung der Krankheits- entwicklung neben den strukturlennen und
funktionellen Einbußen die Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und
die Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen.
Bei ausgeprägten osteopenischen Krankheiten (z.B. Osteoporose, Osteopenie bei
hormellen Störungen, gastrointestinalen Resorptionsstörungen, Nierenschäden) ist der
GdB-Grad vor allem von der Funktionsbeeinträchtigung und den Schmerzen abhängig. Eine
ausschließlich meßtechnisch nachgewiesene Minderung des Knochenmineralgehalts
rechtfertigt noch nicht die Annahme eines GdB-Grades.
| Entzündlich-rheumatische
Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Morbus Bechterew) |
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| ohne wesentliche
Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden |
10 |
mit geringen Auswirkungen
(leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des
Gelenkbefalls, geringe
Krankheitsaktivität) |
20 - 40 |
| mit mittelgradigen Auswirkungen
(dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare
Krankheitsaktivität) |
50 - 70 |
| mit schweren Auswirkungen
(irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) |
80 - 100 |
| Auswirkungen über sechs Monate
anhaltender Therapien sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen |
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| Kollagenosen
(z.B. systematischer Lupus erythematodes, progressiv-systematische Sklerose, Polymyositis,
Dermatomyositis) |
|
| Vaskulitiden
(z.B. Panarteriitis nodosa, Riesenzellarteriitis, Polymyalgia rheumatica) |
|
| Bei Kollagenosen und Vaskulitiden
wird der Grad des GdB nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organ- beteiligung sowie den
Auswirkungen auf den Allgemeinzustand beurteilt, wobei auch eine Analogie zu den
Muskelerkrankungen in Betracht kommen kann. Für die Dauer einer über sechs Monate
anhaltenden aggressiven Therapie (z.B. hochdosierte Cortison-Behandlung in Verbindung mit
Zytostatika) soll der GdB von 50 nicht unterschritten werden. |
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| Nicht-entzündliche
Krankheiten der Weichteile (z.B. angeborene Störungen der
Bindegewebsentwicklung und das sog. Fibromyalgiesyndrom) - hier kommt es bei der
Beurteilung auf Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen
auf den Allgemeinzustand an |
|
| Chronische
Osteomyelitis: die sich aus der Lokalisation und Ausdehnung des Prozesses sich
ergebenden Funktionsstörungen, die dem Prozess innewohnende Aktivität und ihre
Auswirkungen auf den Allgemeinzu- stand und außerdem etwaige Folgekrankheiten (z.B.
Anämie, Amyloidose) sind zu berücksichtigen. Bei ausgeprägt schubförmigem Verlauf ist
ein Durchschnitts-GdB zu ermitteln. |
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| geringen Grades (eng begrenzt, mit
geringer Aktivität, geringe Fisteleiterung) |
mind. 20 |
| mittleren Grades (ausgedehnterer
Prozess, häufige oder ständige Fisteleiterung, Aktivitätszeichen auch in Laborbefunden) |
mind. 50 |
| schweren Grades (häufige schwere
Schübe mit Fieber, ausgeprägte Infiltration der Weichteile, Eiterung und
Sequesteranstoßung, erhebliche Aktivitätszeichen in den Laborbefunden) |
mind. 70 |
| Eine wesentliche Besserung wegen Beruhigung des
Prozesses kann erst angenommen werden, wenn nach einem Leidensverlauf von mehreren Jahren
seit wenigstens zwei Jahren keine Fistel mehr bestanden hat und in den weiteren Röntgen-
und Laborbefunden keine Aktivitätszeichen mehr erkennbar gewesen sind. |
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| Ruhende Osteomyelitis
(Inaktivität wenigstens 5 Jahre) |
0 - 10 |
| Bei Muskelkrankheiten
ist von folgenden Funktionsbeeinträchtigungen auszugehen: |
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| Muskelschwäche mit geringen Auswirkungen
(vorzeitige Ermüdung, gebrauchsabhängige Unsicherheiten) |
20 - 40 |
| mit mittelgradigen Auswirkungen
(zunehmende Gelenkkontrakturen und Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen
und Treppensteigen nicht mehr möglich) |
50 - 80 |
| mit schweren Auswirkungen (bis zur
Geh- und Stehunfähigkeit und Gebrauchsunfähigkeit der Arme) |
90 - 100 |
| Zusätzlich sind bei einzelnen
Muskelerkrankungen Auswirkungen auf innere Organe (z.B. Einschränkung der Lungen-
funktion und/oder der Herzleistung durch Brustkorbdeformierung) oder Augenmuskel-,
Schluck- oder Sprechstörungen (z.B. bei der Mysthenie) zu berücksichtigen. |
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Der GdB-Grad bei angeborenen oder erworbenen Wirbelsäulenschäden (einschl. Bandscheibenschäden, Scheuermann- Krankheit, Spondylosthesis, Spinalkanalstenose
und dem sog. Postdiskotomiesyndrom)
ergibt sich primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung, der
Wirbelsäulendeformation und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen
Wirbelsäulenabschnitte. Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel
gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden
Weichteilveränderungen und Schmerzen. Sog. Wirbelsäulen- syndrome können bei
Instabilität und bei Einengung des Spinalkanals oder der Zwischenwirbellöcher auftreten.
Bei chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige
anamnestische Daten und klinische Unter- suchungsbefunde über einen ausreichend langen
Zeitraum von besonderer Bedeutung für die Bewertung.
| Wirbelsäulenschäden |
|
| ohne Bewegungseinschränkung oder
Instabilität |
0 |
| mit geringen funktionellen
Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder
Instabilität geringen Grades, seltene und kurzandauernd auftretende leichte
Wirbelsäulensyndrome) |
10 |
| mit mittelgradigen funktionellen
Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder
anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig
rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome |
20 |
| mit schweren funktionellen
Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder
anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig
rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome |
30 |
| mit mittelgradigen bis schweren
funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten |
30 - 40 |
| mit besonders schweren Auswirkungen
(z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese,
die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst - Z.B. Milwaukee-Korsett - schwere Skoliose - ab
70 Grad nach Coob) |
50 - 70 |
| bei schwerster
Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit |
80 - 100 |
Anhaltende Funktionsstörungen infolge von
Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen - oder auch die intermittierenden
Störungen bei der Spinalkanalstenose - sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z.B.
Atemfunktions- störungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen können auch ohne nachweisbare
Ausfallerscheinungen Werte über 30 in Betracht kommen.
Das neurogene Hinken ist etwas günstiger als vergleichbare Einschränkungen des
Gehvermögens bei arteriellen Verschlusserkrankungen zu bewerten. |
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| - |
|
| Beckenschäden |
|
| ohne funktionelle Auswirkungen |
0 |
| mit geringen funktionellen
Auswirkungen (z.B. stabiler Beckenring, degenerative Veränderungen der
Kreuz-Darmbeingelenke |
10 |
| mit mittelgradigen funktionellen
Auswirkungen (z.B. instabiler Beckenring einschl. Sekundärarthrose) |
20 |
| mit schweren funktionellen
Auswirkungen und Deformierung |
30 - 40 |
| Neurologische, gynäkologische und urologische
Funktionsbeeinträchtigungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten. |
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