Sehorgan

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann

R. v. Weizsäcker   

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Augenmuskellähmung
Gesichtsfeldausfälle
Gesichtsfeldeinengungen
Glaukom
Hornhauttransplantation

Linsenverlust
Melanom
Netzhauterkrankungen
Retinoblastom
Skotome

Strabismus
Verlust eines Auges

 

 

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Strabismus
Verlust eines Auges

Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens. Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte Sehschärfe (Prüfung mit Gläsern) maßgeblich; daneben sind auch Ausfälle des Gesichts- und des Blickfeldes zu berücksichtigen. Daneben sind auch nachweisbare Reizerscheinungen, Tränenträufeln, Empfindlichkeit gegen äußere Einwir- kungen (Licht, Staub, Chemikalien etc.) sowie andere Erkrankungen des Auges und seiner Umgebung zu beachten.
Die Sehschärfe ist grundsätzlich den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) entsprechend und mit den Geräte und Methoden zu prüfen, die den Richtlinien entsprechen. Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies, dass nur Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie entsprechend der Marke Goldmann III/4 verwertet werden dürfen. Bei der Beurtei- lung von Störungen des Sehvermögens ist darauf zu achten, dass der morpho- logische Befund die Sehstörungen erklärt. Grundlage für die Herabsetzung bildet die MdE-Tabelle der DOG (als Word- oder pdf-Datei).
Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nicht zugänglichen Eiterung der Augenhöhle 40
Linsenverlust eines Auges (korrigiert durch intraokulare Kunst- oder Kontaktlinse)
                                       Sehschärfe 0,4 und mehr 10
                                       Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 20
                                       Sehschärfe weniger als 0,1 25 - 30
                       beider Augen - der sich aus der Sehschärfe ergebende GdB-Grad ist um 10 zu erhöhen.
Der GdB-Wert setzt die Verträglichkeit der Linsen voraus. Maßgebend ist der objektive Befund.
Bei Unkorrigierbarkeit richtet sich der GdB-Grad nach der Restsehschärfe. Bei Versorgung mit Starbrille ist der aus der Sehschärfe für beide Augen sich ergebende GdB/MdE-Grad um 10 zu erhöhen, bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges um 20.
Augenmuskellähmung, Strabismus, wenn ein Auge wegen der Doppelbilder vom Sehen ausgeschlossen werden muss. 30
          bei Doppelbildern in nur einigen Blickfeldbereichen bei sonst normalem Binokularsehen ergibt sich der GdB-Grad aus dem Schema von Haase und Steinhorst (als Word- oder pdf-Datei)
          bei einseitiger Bildunterdrückung durch Gewöhnung (Exklusion) und entsprechendem Verschwinden der Doppelbilder (Einschränkungen der Sehschärfe -Amblyope- oder eine erheblich entstellende Wirkung sind ggf. zusätzlich zu bewerten 10
Gesichtsfeldausfälle
   Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle
      Homonyme Hemianopsie 40
      Bitemporale Hemianopsie 30
      Binasale Hemianopsie bei beidäugigem Sehen 10
                                       bei Verlust des beidäugigen Sehens 30
      Homonymer Quadrant oben 20
      Homonymer Quadrant  unten 30
      Vollständiger Ausfall beider unterer Gesichtshälften 60
      Ausfall einer Gesichtshälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges
              nasal 60
             temporal 70
Gesichtsfeldeinengungen
   Allseitige Einengung bei normalem Gesichtsfeld des anderen Auges
      auf 10 Grad Abstand vom Zentrum 10
      auf 5 Grad Abstand vom Zentrum 25
   Allseitige Einengung doppelseitig auf 50 Grad Abstand vom Zentrum 10
                                                    auf 30 Grad Abstand vom Zentrum 30
                                                    auf 10 Grad Abstand vom Zentrum 70
                                                    auf 5 Grad Abstand vom Zentrum 100
   Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges auf 50 Grad Abstand vom Zentrum 40
                                                                              auf 30 Grad Abstand vom Zentrum 60
                                                                              auf 10 Grad Abstand vom Zentrum 90
                                                                              auf 5 Grad Abstand vom Zentrum 100
Unregelmäßige Gesichtsausfälle, Skotome im 50 Grad-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians binokular, mindestens 1/3 ausgefallene Fläche 20
               mindestens 2/3 ausgefallene Fläche 50
Bei Fehlen eines Auges sind die Skotome entsprechend höher zu bewerten

Bei Erkrankung des Auges (z.B. Glaukom, Netzhauterkrankungen) hängt der GdB vor allem vom Ausmaß der Sehbehinderung (z.B. Sehschärfe, Gesichtsfeld) ab. Darüber hinausgehend GdB-Werte kommen nur in Betracht, wenn zusätzlich über die Einschränkung des Sehvermögens hinausgehende Behinderungen vorliegen.
Nach Hornhauttransplantationen richtet sich der GdB allein nach dem Sehvermögen.

Nach Entfernung eines malignen Augentumors (z.B. Melanom, Retinoblastom) ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. Während dieser Zeit  
   bei Tumorbegrenzung auf den Augapfel (auch bei Augapfelentfernung) 50
   sonst mind. 80