| Diabetes
mellitus durch Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikamente) oder |
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| durch Diät und
Kohlehydratresorptionsverzögerer oder Biguanide (d.h. orale Antidiabetika, die allein
nicht zur Hypoglykämie führen) ausreichend einstellbar |
10 |
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und Sulfonyharnstoffe (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika)
ausreichend einstellbar |
20 |
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und orale Antidiabetika und ergänzende Insulininjektionen ausreichend einstellbar |
30 |
| durch Diät und alleinige
Insulinbehandlung gut einstellbar |
40 |
| schwer
einstellbar (häufig bei Kindern), auch gelegentliche, ausgeprägte Hypoglykämien |
50 |
| Häufige ausgeprägte
Hypoglykämien sowie Organkomplikationen sind entsprechend ihren Auswirkungen zusätzlich
zu bewerten. |
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Bitte
beachten: Bahnbrechendes Urteil (als Word- oder pdf-Datei)
des Sozialgerichtes Düsseldorf für Diabetiker vom 05.03.2003 (AZ.:S 31 SB
388/01):
Entgegen den "Anhaltspunkten" entspricht daher der folgende von der
Deutschen Diabetes-Gesellschaft aufgestellte GdB-Katalog dem derzeitigen
wissenschaftlichen Kenntnisstand und ist demzufolge von der Kammer - unter Ersetzung der
bisherigen Regelung in den "Anhaltspunkten" - anzuwenden: Diabetes mellitus
behandelt mit Diät GdB - ohne blutzuckerregulierende Medikation -
und Kohlenhydratresorptionsverzögern oder Biguaniden (d.h. orale Antidiabetika,
die allein nicht zur Hypoglykämie führen und Sulfonylharnstoffen (auch bei
zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika -
und einer Insulininjektion pro Tag (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler
Antidiabetiker -
mit zwei und mehr Insulininjektionen pro Tag oder mit Insulininfusionssystemen, je
nach Häufigkeit der notwendigen Stoffwechselselbstkontrollen .
(allerdings schloss sich das Sozialgericht
Duisburg dieser Meinung nicht an und verweigerte die Schwerbehinderteneigenschaft
wegen häufiger Insulininjektion!) |
10
20
30
40
50-60 |
| Gicht hier
sind bei der Beurteilung die Funktionseinschränkungen der betroffenen Gelenke, Schmerzen,
Häufigkeit und Schwere der entzündlichen Schübe und eine Beteiligung der inneren Organe
zu berücksichtigen. |
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| Fettstoffwechselkrankheit:
hier ist grundsätzlich der GdB abhängig von dem Ausßmaß der Folgekrankheiten |
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| Bei Notwendigkeit einer
LDL-Apherese |
30 |
Alimentäre Fettsucht, Adipositas:
Sie allein bedingt keinen GdB-Grad. Nur Folge- und Begleiterscheinungen (insbes. am
kardiopulmonalen System oder am Stütz- und Bewegungsapperat) können die Annahme eines
GdB-Grads bewirken. Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer
Adipositas permagna. |
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| Mukoviszidose
(zystische Fibrose) |
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| unter Therapie Aktivitäten,
Gedeihen und Ernährung altersgemäß |
20 |
| unter Therapie Aktivitäten und
Lungenfunktion leicht eingeschränkt, Gedeihen und Ernährung noch altersgemäß |
30 - 40 |
| Aktivitäten und Lungenfunktion
deutlich eingeschränkt, häufig Gedeih- und Entwicklungsstörungen, Schulbesuch und
Erwerbstätigkeit in der Regel noch möglich |
50 - 70 |
schwere bis schwerste
Einschränkung der Aktivitäten, der Lungenfunktion und des Ernährungszustandes
Folgekrankheiten (z.B. Diabetes mellitus, Impotenz, Leberzirrhose) sind ggf.
zusätzlich zu berücksichtigen |
80 - 100 |
Schilddrüsenerkrankungen:
Die Beurteilung einer Schilddrüsenfunktionsstörung setzt die gesicherte Diagnose durch
moderne Untersuchungsmethoden voraus. Über- und Unterfunktion (auch nach einer
Schilddrüsenresektion) sind gut be-
handelbar, so dass i.d.R. anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.
Selten auftretende Organkomplikationen (z.B. Exophthalmus,
Trachealstenose) sind gesondert zu
beurteilen. |
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| Bei der nicht-operativ behandelten
Struma richtet sich der GdB nach den funktionellen Auswirkungen. |
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| Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren
eine Heilungsbewährung abzuwarten. Während dieser Zeit |
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| nach Entfernung eines papillären
oder follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall |
50 |
| sonst |
80 |
| Bedingt der nach der Entfernung verbliebene
Organschaden einen GdB-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung
anzusetzende GdB-Grad höher zu bewerten |
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| Tetanie
ist gut behandelbar, so dass in der Regel keine dauernde Beeinträchtigungen zu erwarten
sind. |
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Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz
(Addison-Syndrom) ist gut behandelbar, so dass in der Regel keine
dauernde Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Selten auftretende Funktionsstörungen sind
analog der funktionellen Beeinträchtigungen zu beurteilen. |
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| Cushing-Syndrom:
Die Muskelschwäche und die Auswirkungen an den verschiedenen Organsystemen (Hypertonie,
Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus, Osteoporose, psychische Veränderungen) bestimmen den
GdB-Grad. |
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| Porphyrien |
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| Erythropoetische Porphrie
(Günther-Krankheit) |
100 |
| Hepatitische Porphrie
akut-intermittierend |
30 |
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Prophyria cutanea tarda ohne wesentliche Beschwerden |
10 |
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Organkomplikationen sind jeweils zusätzlich zu berücksichtigen |
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