Stoffwechsel, innere Sekretion

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann

R. v. Weizsäcker   

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Anhaltspunkte-Übersicht

Alimentäre Fettsucht
Cushing-Syndrom
Diabetes mellitus
Exophthalmus
Fettstoffwechselkrankheit
Gicht
Mukoviszidose
Nebennierenrindeninsuffizienz
Porphyrien
Schilddrüsenerkrankungen
Schilddrüsentumor
Tetanie
Trachealstenose

 

 

 

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Cushing-Syndrom
Diabetes mellitus
Exophthalmus
Fettstoffwechselkrankheit
Gicht
Mukoviszidose
Nebennierenrindeninsuffizienz
Porphyrien
Schilddrüsenerkrankungen
Schilddrüsentumor
Tetanie
Trachealstenose

Bei Störungen des Stoffwechsels und der inneren Sekretion ist der GdB-Grad von den Auswirkungen dieser Störungen abhängig. Angeborene Stoffwechselstörungen sind analog und unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Auswirkungen zu beurteilen. Allerdings bedingen Abweichungen der Laborwerte für sich allein noch keinen GdB-Grad.
Diabetes mellitus durch Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikamente) oder  
   durch Diät und Kohlehydratresorptionsverzögerer oder Biguanide (d.h. orale Antidiabetika, die allein nicht zur Hypoglykämie führen) ausreichend einstellbar 10
                   und Sulfonyharnstoffe (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika) ausreichend einstellbar 20
                   und orale Antidiabetika und ergänzende Insulininjektionen ausreichend einstellbar 30
   durch Diät und alleinige Insulinbehandlung gut einstellbar 40
                                      schwer einstellbar (häufig bei Kindern), auch gelegentliche, ausgeprägte Hypoglykämien 50
   Häufige ausgeprägte Hypoglykämien sowie Organkomplikationen sind entsprechend ihren Auswirkungen zusätzlich zu bewerten.  
Bitte beachten: Bahnbrechendes Urteil (als Word- oder pdf-Datei) des Sozialgerichtes Düsseldorf für Diabetiker vom 05.03.2003 (AZ.:S 31 SB 388/01):
Entgegen den "Anhaltspunkten" entspricht daher der folgende von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft aufgestellte GdB-Katalog dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand und ist demzufolge von der Kammer - unter Ersetzung der bisherigen Regelung in den "Anhaltspunkten" - anzuwenden: Diabetes mellitus
behandelt mit Diät GdB - ohne blutzuckerregulierende Medikation  -
und Kohlenhydratresorptionsverzögern oder Biguaniden (d.h. orale Antidiabetika, die allein nicht zur Hypoglykämie führen  und Sulfonylharnstoffen (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika  -
und einer Insulininjektion pro Tag (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetiker -
mit zwei und mehr Insulininjektionen pro Tag oder mit Insulininfusionssystemen, je nach Häufigkeit der notwendigen Stoffwechselselbstkontrollen .
(allerdings schloss sich das Sozialgericht Duisburg dieser Meinung nicht an und verweigerte die Schwerbehinderteneigenschaft wegen häufiger Insulininjektion!)
 

 

10
20
30
40
50-60

Gicht hier sind bei der Beurteilung die Funktionseinschränkungen der betroffenen Gelenke, Schmerzen, Häufigkeit und Schwere der entzündlichen Schübe und eine Beteiligung der inneren Organe zu berücksichtigen.  
Fettstoffwechselkrankheit: hier ist grundsätzlich der GdB abhängig von dem Ausßmaß der Folgekrankheiten  
   Bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese

30

Alimentäre Fettsucht, Adipositas: Sie allein bedingt keinen GdB-Grad. Nur Folge- und Begleiterscheinungen (insbes. am kardiopulmonalen System oder am Stütz- und Bewegungsapperat) können die Annahme eines GdB-Grads bewirken. Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna.

 
Mukoviszidose (zystische Fibrose)  
   unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen und Ernährung altersgemäß 20
   unter Therapie Aktivitäten und Lungenfunktion leicht eingeschränkt, Gedeihen und Ernährung noch altersgemäß 30 - 40
   Aktivitäten und Lungenfunktion deutlich eingeschränkt, häufig Gedeih- und Entwicklungsstörungen, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit in der Regel noch möglich 50 - 70
   schwere bis schwerste Einschränkung der Aktivitäten, der Lungenfunktion und des Ernährungszustandes
Folgekrankheiten (z.B. Diabetes mellitus, Impotenz, Leberzirrhose) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen
80 - 100
Schilddrüsenerkrankungen: Die Beurteilung einer Schilddrüsenfunktionsstörung setzt die gesicherte Diagnose durch moderne Untersuchungsmethoden voraus. Über- und Unterfunktion (auch nach einer Schilddrüsenresektion) sind gut be-
handelbar, so dass i.d.R. anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen (z.B. Exophthalmus, Trachealstenose) sind gesondert zu beurteilen.
 
Bei der nicht-operativ behandelten Struma richtet sich der GdB nach den funktionellen Auswirkungen.  
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. Während dieser Zeit  
   nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall 50
   sonst 80
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdB-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdB-Grad höher zu bewerten  
Tetanie ist gut behandelbar, so dass in der Regel keine dauernde Beeinträchtigungen zu erwarten sind.  

Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom) ist gut behandelbar, so dass in der Regel keine dauernde Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Selten auftretende Funktionsstörungen sind analog der funktionellen Beeinträchtigungen zu beurteilen.

 
Cushing-Syndrom: Die Muskelschwäche und die Auswirkungen an den verschiedenen Organsystemen (Hypertonie, Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus, Osteoporose, psychische Veränderungen) bestimmen den GdB-Grad.  
Porphyrien  
   Erythropoetische Porphrie (Günther-Krankheit) 100
   Hepatitische Porphrie akut-intermittierend 30
                      Prophyria cutanea tarda ohne wesentliche Beschwerden 10
                      Organkomplikationen sind jeweils zusätzlich zu berücksichtigen