Antragstellung
 
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Änderungsantrag Ausweis

Erlöschen des
Schwerbehindertenstatus

Feststellungsbescheid Gleichstellung schwerbehindert -
was nun?
Wiedereingliederung

 

Der Erstantrag kann einfach und formlos an das zuständige Amt für soziale Angelegenheiten – AsA (Adressen) gestellt werden.

An das
Amt für soziale Angelegenheiten
(zuständiges Amt: siehe Adressen)

Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag auf die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Bitte senden Sie mir ein entsprechendes Antragsformular zu.

Mit freundlichem Gruß

WICHTIG: Der behandelnde Facharzt sollte in seinem Gutachten bereits eine konkrete Aussage über den GdB festgehalten haben. Dadurch hat der medizinische Dienst des AsA eine Vorgabe und im Falle einer Ablehnung kann sich der Antragsteller auf diese Aussage beziehen.

Bislang unterlag der Antragsteller bereits mit der Antragstellung bezüglich des Kündigungsschutzes dem Schutz des SGB IX, dieser Passus wurde mit der Änderung des SGB IX vom 23.04.2004 gestrichen!
Es besteht nunmehr kein Kündigungsschutz bis zum Ablauf der nach § 69 SGB IX geltenden Frist. In § 90, 2a wird ausgeführt, dass zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen muss!!

Antragsformular zum Herunterladen als Word- oder pdf-Datei