Antragstellung
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Der Erstantrag kann einfach und formlos an das zuständige Amt für soziale Angelegenheiten AsA (Adressen) gestellt werden. An das Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich den Antrag auf die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Bitte senden Sie mir ein entsprechendes Antragsformular zu. Mit freundlichem Gruß WICHTIG: Der behandelnde Facharzt sollte in seinem Gutachten bereits eine konkrete Aussage über den GdB festgehalten haben. Dadurch hat der medizinische Dienst des AsA eine Vorgabe und im Falle einer Ablehnung kann sich der Antragsteller auf diese Aussage beziehen. Bislang unterlag der Antragsteller bereits
mit der Antragstellung bezüglich des Kündigungsschutzes dem
Schutz des SGB IX, dieser Passus wurde mit der Änderung des SGB IX vom 23.04.2004
gestrichen!
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