Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen
über Neuigkeiten aus den Bundesministerien
für Arbeit und Sozialordnung sowie für Gesundheit und Soziale Sicherung
Vorsorgeuntersuchungen
sind von der Praxisgebühr befreit
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert:
Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs,
Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge
und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche
Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin
und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und
damit nicht praxisgebührpflichtig. Einen detaillierten Überblick aller
Vorsorgemaßnahmen bieten die Tabellen unter: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs05/6620_6928.php
Unbürokratischer Zuzahlungsnachweis für
schwerwiegend chronisch Kranke - kein jährlicher Nachweis mehr erforderlich
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert am 08.02.2005:
Patientinnen und Patienten, die in einer Dauerbehandlung sind und bei denen eine
Verbesserung der Krankheitssituation nicht zu erwarten ist, müssen seit dem 1. Januar
2005 nicht mehr jährlich einen ärztlichen Nachweis über das Vorliegen einer
schwerwiegenden chronischen Erkrankung vorlegen. Das gilt insbesondere für
Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3. Die Krankenkassen haben aber weiterhin die
Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen. Damit wird die
Chroniker-Regelung entbürokratisiert und pflegebedürftige Menschen und ihre Familien
entlastet.
Dieser Nachweis ist wichtig, weil gesetzlich Versicherte, die schwerwiegend chronisch
krank sind und wegen dieser Krankheit in Dauerbehandlung sind, bei der Ermittlung der
Belastungsgrenze besonders behandelt werden. Sie müssen nämlich nur ein Prozent ihrer
jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten. Die Belastungsgrenze für nicht
chronisch kranke Menschen liegt bei zwei Prozent.
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen
derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der
folgenden Kriterien erfüllt: Entweder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 oder
aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von
mindestens 60 Prozent.
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Konsens für
konsequente Umstellung auf Fallpauschalen für Krankenhausleistungen
Der Bundesrat hat heute (26.11.2004) dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Zweiten
Fallpauschalenänderungsgesetz zugestimmt ebenso wie der Deutsche Bundestag gestern. Beide
stimmen damit der ab dem nächsten Jahr beginnenden Umstellung auf landeseinheitliche
Preise für gleiche Leistungen in Krankenhäusern zu. Die Umstellung erfolgt in einem
schrittweisen Prozess bis zum Jahr 2009. Den Krankenhäusern wird damit ausreichend Zeit
für eine Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit gegeben. mehr
Der Gesetzentwurf zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz kann auf der Internetseite http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/gesetze/ges_6.cfm
heruntergeladen werden.
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit neu
erschienen
Neu aufgelegt und herausgegeben hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX). Die
Neuauflage berücksichtigt dabei alle bis zum 1. Mai 2004 gefassten
begutachtungsrelevanten Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirates der Sektion
Versorgungsmedizin beim Bundessozialministerium. Einbezogen sind die Inhalte neuer Gesetze
wie z. B. SGB IX Infektionsschutzgesetz. Bis zur Verrechtlichung gelten die
Anhaltspunkte weiter als antizipierte Sachverständigengutachten wie
untergesetzliche Normen.
Das Buch steht auch als kostenloser Download im Internet unter www.bmgs.bund.de zur Verfügung. Dazu wird eine CD-Rom
geliefert, die in den Umschlag eingesteckt ist. Das Buch erscheint jetzt in einem stabilen
Leineneinband. Bestellungen: Die
Anhaltspunkte können sowohl über die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und
Soziale Sicherung im Internet (www.bmgs.bund.de)
als auch per Telefax unter 0180/5151511 (0,12 EUR/Min.) zum Preis von 13 Euro
zuzüglich Versandkosten beim Bundessozialministerium bestellt werden. Gehörlosen und
Hörgeschädigten stehen zusätzlich Bestellmöglichkeiten über Schreibtelefon unter
0800/1110005 (zum Nulltarif) oder Telefax unter 0800/1110001 (zum Nulltarif) zur
Verfügung.
Wichtige Informationen für Besoldungsempfänger, die Verträge nach der Riester-Rente abgeschlossen haben.
27. Änderung der
Beihilfevorschriften des Bundes Info Nr. 183 / 2003 vom 12.12.2003
Die
Bundesregierung hat am 17.12.2003 die 27. Änderung der Beihilfevorschriften für Beamte
des Bundes zum 1. Januar 2004 verabschiedet.
Vom 1.
Januar 2004 an gelten bei den Beihilfen für Beamte des Bundes in Krankheitsfällen im
Wesentlichen die gleichen Leistungsänderungen wie für Versicherte in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Mit der Neuregelung sollen die Änderungen des
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wirkungsgleich auf die Beihilfen der Beamten
übertragen werden. Die Änderungen gelten nur für die Beamten, Richter und
Versorgungsempfänger des Bundes, da die Länder ihr Beihilferecht selbständig regeln.
Die wesentlichen Änderungen der Beihilfevorschriften des Bundes sind der nachstehenden
Aufstellung zu entnehmen:
Abzugsbeträge: Bei Arznei- und Verbandmitteln, Hilfsmitteln (soweit keine
Höchstbeträge festgesetzt sind) sowie Fahrtkosten vermindern sich die beihilfefähigen
Aufwendungen um 10 %, mindestens aber um 5 Euro, höchstens um 10 Euro, jedoch nicht mehr
als die Kosten des Mittels selbst. Das bedeutet, dass ein Arzneimittel, das z.B. 3 Euro
kostet, selbst bezahlt werden muss. Bei einem Arzneimittel im Wert von 40 Euro beträgt
der Abzugsbetrag 5 Euro, bei einem im Wert von 120 Euro beläuft sich der Abzugsbetrag auf
10 Euro.
Bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten beträgt der Abzugsbetrag 10 Euro pro Tag.
Dieser Abzugsbetrag ist bei Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlungen auf
höchstens 28 Tage jährlich begrenzt. Bei Krankenhausaufenthalten wird außerdem für
Wahlleistungen täglich ein Betrag von 14,50 Euro abgezogen.
Bei häuslicher Krankenpflege beträgt der Abzugsbetrag 10 Euro je Verordnung plus
10 % der Gesamtkosten.
Entsprechend der Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei der Inanspruchnahme
eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten für den Beihilfeberechtigten und
seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen jeweils ein Pauschalbetrag von 20 Euro pro
Jahr abgezogen.
Die genannten Abzugsbeträge fallen in bestimmten Fällen nicht an, z. B.
bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangeren, bei
Vorsorgeuntersuchungen oder wenn beihilfefähige Höchstbeträge festgesetzt sind.
Belastungsgrenzen: Erreichen die Abzugsbeträge in der Summe eine Belastungsgrenze von 2 %
des jährli-chen Bruttoeinkommens bzw. bei chronisch Kranken 1 %, entfallen sie ab diesem
Zeit-punkt für den Rest des Jahres. Für berücksichtungsfähige Ehegatten und für
Kinder werden bei der Berechnung des Einkommens Freibeträge abgezogen.
Leistungsausschlüsse: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie sonstige, in der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr verordnungsfähige Arzneimittel sind
grundsätzlich nicht mehr beihilfefähig. Für eine Übergangszeit, d.h. bis zur
Verwendung einer zentralen "Registriernummer" in Apotheken, bleiben die alten
Regelungen gültig, allerdings mit den neuen Abzugsbeträgen. Bereits jetzt sollten
Beihilfeberechtigte die Apotheken bitten, auf die Rezepte die Pharmazentralnummer
aufzudrucken.
Brillen sind nur noch für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und bei sehr
schwerwiegenden, in den Beihilfevorschriften bezeichneten, Erkrankungen beihilfefähig.
Beihilfe im Todesfall: Die Beihilfe zu den Bestattungskosten entfällt künftig.
Beihilfe zur Säuglings- und Kleinkinderausstattung: Diese Leistung wird künftig nicht
mehr gewährt.
Fahrkosten: Fahrkosten zur ambulanten Behandlung sind nur noch ausnahmsweise
beihilfefähig, Verlegungen zwischen Krankenhäusern sind nur aus zwingenden medizinischen
Gründen oder mit vorheriger Genehmigung der Beihilfestellen beihilfefähig.
Beihilfe zu Sterilisationen und künstlicher Befruchtung: Die Beihilfeansprüche für
Aufwendungen bei Sterilisationen und künstlicher Befruchtung werden entsprechend den
neuen Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt.
Zahnersatz (ab 1.1.2005): Ab 1.1.2005 sind die Material- und Laborkosten für Zahnersatz
nicht mehr wie bisher zu 60 %, sondern zu 40 % beihilfefähig.
Neue Leistungen: In Anlehnung an das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sind
künftig Mutter (Vater)/Kind-Kuren sowie Hospizaufenthalte beihilfefähig. Außerdem wird
die Inan-spruchnahme von Leistungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erleichtert.
Der vollständige Text der neuen Beihilfevorschriften kann im Internet unter www.bmi.bund.de abgerufen werden. - DBB - Info Nr.: 190
/ 2003
Das
Bundesgesundheitsministerium informiert (09.01.2004): Vorsorge- und
Früherkennungsmaßnahmen sind von Praxisgebühr befreit
Hierzu gehören
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft,
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen ab dem 20. Lebensjahr
Genitaluntersuchung, ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Brust- und Haut-
sowie ab dem 45. Lebensjahr zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung.
Bei Männern ab 45 Untersuchung des Dickdarms, der Prostata, des äußeren
Genitals und der Haut, Darmspiegelung ab dem 56. Lebensjahr.
- Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich
Krankenversicherte.
Schwerpunkte sind die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und
Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
- Schutzimpfungen, insbesondere gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus, Mumps, Masern,
Röteln, Keuchhusten, Influenza, Hirnhauterreger (keine Reiseprophylaxe).
- Jährlich zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.
Die Gesundheitsreform: Die konkreten "Neuen Regeln bei Zuzahlungen" und den "Leistungen der Krankenkassen" für gesetzliche Versicherte - Was sich ändert, wie es sich ändert, welche Ausnahmen es gibt und Anmerkungen hierzu, können Sie als Worddatei hier herunterladen.
Bumi für Gesundheit und Soziale
Sicherung: Ulla Schmidt: Akteure im Gesundheitswesen sollten sich
schon jetzt auf Neuerungen einstellen.
Informationen rund um die Gesundheitsreform erhalten Interessierte beim Bürgertelefon von
Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr zum Nulltarif unter 08 00 / 15 15 15 9. Unter www.die-gesundheitsreform.de
stehen umfangreiche Informationen im Internet. Dort kann auch ein
E-Mail-Newsletter zur Gesundheitsreform abonniert werden.
Info. des Bumi für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Gesundheit: Gesetzentwurf zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) als pdf-Datei
Staatssekretär Schröder: Neuer Fallpauschalen-Katalog
ist wichtiger Schritt für Systemwechsel in Krankenhäusern - Weichen in Richtung bessere
Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz werden gestellt.
Unter dem oben angegebenen Link finden Sie am Ende der Seite den Referentenentwurf
einer "Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr
2004". Sie können dort diesen Entwurf als PDF-Datei laden.
Hausarztmodelle sind bereits im Gesundheitsreform-Kompromiss vorgesehen
Gleich richtig stellen - Gleichstellung für
Behinderte von der Kommune bis zur UN
Presseerklärung von "Netzwerk Artikel 3" Kassel, den
26.06.2003
Tagung stellt Gleichstellung Behinderter auf den Prüfstand
Im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung stellt der Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 mit einer bundesweiten
Tagung die Gleichstellung behinderter Menschen auf den Prüfstand. Unter dem Motto
"Gleich richtig stellen - Gleichstellung für Behinderte von der Kommune bis zur
UN" wird am 26./27.Juli 2003 im Conference Center des Atlantic Hotel Universum in
Bremen eine Bilanz über die Wirksamkeit bisheriger Gleichstellungsbestimmungen gezogen
und ein Ausblick auf die weiteren Perspektiven für eine barrierefreie Gesellschaft
gewagt. Die Veranstaltung stellt eine Schwerpunktveranstaltung im Rahmen des Europäischen
Jahr der Menschen mit Behinderungen dar.
"Nachdem das Behindertengleichstellungsgesetz mittlerweile schon seit über einem
Jahr in Kraft ist und mittlerweile fünf Bundesländer über Gleichstellungsgesetze für
Behinderte verfügen, gilt es eine erste Bilanz über die Wirksamkeit dieser Bestimmung zu
ziehen. Die Verbesserung der Barrierefreiheit von Behörden, von Verkehrsmitteln und
Gebäuden ist dabei genau so wichtig, wie die barrierefreie Gestaltung der
Internetangebote, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und Hörhilfen oder die
Gleichberechtigung behinderter Frauen", erklärte Ottmar Miles-Paul, der Koordinator
der Tagung vom NETZWERK ARTIKEL 3. ReferentInnen aus den USA und Brüssel werden darüber
hinaus die Entwicklungen auf der Ebene der Europäischen Union und in den USA unter der
Tagungspräsidentschaft der international renommierten Behindertenrechtlerin Prof. Dr.
Theresia Degener LL.M einfließen lassen.
"Mit dieser Tagung wollen wir jedoch nicht nur den Stand der Dinge bilanzieren,
sondern vor allem auch dafür streiten, dass in Deutschland endlich das schon längst
versprochene zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene verabschiedet
wird, durch das die Benachteiligung behinderter Menschen im privaten Bereich geahndet
wird. Die Behindertenpolitik muss sich besonders im Europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderungen daran messen lassen, ob sie sich konsequent gegen jegliche Benachteiligung
Behinderter stellt und die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft. Daher werden wir
diese Frage auf der abschließenden Podiumsdiskussion mit den behindertenpolitischen
Sprechern der Bundestagsfraktionen diskutieren", so Miles-Paul. Nähere Informationen
gibt`s beim NETZWERK ARTIKEL 3 unter Tel. 0561/9977172 und im Internet unter http://www.netzwerk-artikel-3.de/tagung/
Anmeldeschluss ist der 10. Juli.
BMA-Pressestelle Berlin, den 17. September 2002
Lügen-Berichte über angebliche Abschaffung des
Schwerbehindertenausweises
Zu umlaufenden, elektronisch verbreiteten Berichten, wonach der
Schwerbehindertenausweis für bestimmte Gruppen von Behinderten abgeschafft werden solle,
erklärt der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Klaus Vater:
Es handelt sich bei solchen, als SMS, Fax oder Email verbreiteten Mitteilungen um dreiste
Lügen, durch die Behinderte verunsichert werden sollen. Sie entbehren jeglichen
Wahrheitsgehalts. Das BMA bittet Behinderte und deren Angehörige solche SMS inhaltlich zu
ignorieren und ferner Absender solcher Mitteilungen staatlichen Stellen namhaft zu machen.
Das BMA bittet darüber hinaus die Medien, bei der Information über solche Lügen mit zu
helfen.
Neues vom Bundesministerium für Arbeit Sozialpolitische
Informationen A U S G A B E 0 5 / 2 0 0 2
Internetadresse: http://www.bma.bund.de/index.cfm?630360E239674AF98DECC62A6CE4E523
BESTELLUNG
Wenn Sie kostenlos die gedruckte Ausgabe der "Sozialpolitischen Informationen"
bestellen wollen, klicken Sie hier
http://www.bma.bund.de/index.cfm?3749C9E6CDE64793A786B1D6509E276A
Stress am Arbeitsplatz: BMA-Pressestelle, Berlin, den 23. August 2002 : Fast ein Drittel aller Arbeitnehmer von Stress am Arbeitsplatz betroffen
Informationen zum Thema Mobbing: http://www.bma.bund.de/index.cfm?8AC792DB077C4AB5BDB675A52577F0BE
Initiative Neue
Qualität der Arbeit jetzt online:
Internetpremiere für die Initiative Neue Qualität der Arbeit und Relaunch des
europäischen Informationsnetzwerks "Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz" Quelle (auch für den nachfolgenden Text: http://www.bma.bund.de/index.cfm?9456CF6F49364C6E8044B2B78B6DCFCC
23. Mai 2002. Ab heute hat die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) ihren eigenen
Auftritt im Internet: Unter www.inqa.de finden Webnutzer
alles Wissenswerte zum Hintergrund und zu den Projekten der Initiative. Verantwortlich
für die Seite zeichnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Getragen wird
die Initiative von den Ländern, Sozialversicherungspartnern, Arbeitnehmern und
Arbeitgebern: Sie haben sich in der vergangenen Woche auf die gemeinsame Durchführung der
Initiative Neue Qualität der Arbeit geeinigt. In Europa gibt es bereits seit 1999 einen
Internetauftritt für den Informationsaustausch zwischen europäischen
Arbeitsschutzinstitutionen und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seither ist
das europäische Informationsnetzwerk "Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz" im Netz verfügbar. Die Seite www.osha.de offeriert nicht nur fundierte
Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aus den europäischen
Nachbarländern, sondern bietet auch auf nationaler Ebene Wissen
u.a. zu Recht, praktischen Lösungen, Forschung, Organisationen, themenspezifischen Fragen
aus dem gesamten Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Ratsuchende können außerdem über www.inqa.de
wie auch über www.osha.de Informationen
direkt von qualifizierten Fachleuten erhalten: Die Verlinkung zu
"Komnet", dem Kompetenznetz Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - einer
modernen Arbeitsschutzberatung im Internet mit Hilfe für Selbsthilfe - bietet den
kostenlosen Service, in kurzer Zeit Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Arbeit per Email beantwortet zu bekommen. Beide Seiten gewähren den Internetnutzern
selbstverständlich auch den sogenannten barrierefreien Zugang: Das bedeutet, dass beide
Internetauftritte die Möglichkeit bieten, ihre Informationen im einfachen Textmodus lesen
zu können. Damit trägt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung dem Gesetz
zur Gleichstellung behinderter Menschen Rechnung, das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten
ist.
Das BMA hat außerdem eine neue Internetseite: http://www.teilzeit-info.de/ . Im Einführungstext ist zu lesen: "Unsere Arbeitswelt ist im Wandel - es entstehen nicht nur neue Berufe, gefragt sind auch intelligente Arbeitszeitmodelle, mit denen eine moderne Balance zwischen sozialen Wünschen und gesellschaftlichen wie betrieblichen Notwendigkeiten geschaffen werden kann. Teilzeitarbeit in ihren vielen möglichen Formen kann hierzu die Antwort sein. Auf diesen Seiten finden Sie Sachinformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Erfahrungsberichte aus Unternehmen und dem Alltag von Teilzeitarbeitenden, alles rund um das Gesetz, eine erste Urteilssammlung sowie einen Blick in andere europäische Länder und in die aktuelle Presseberichterstattung. Und im Forum können Sie jederzeit mitzudiskutieren. Lassen Sie sich überzeugen: Teilzeit ist mehr."
Die aktualisierte Broschüre "Teilzeit - Neue Perspektiven mit verschiedenen Teilzeitmodellen"
ist erschienen und kann über folgenden Link abgerufen werden:
http://www.bma.bund.de/index.cfm?D3AC1E830F37463F9DE02556D4BCAE15
Diese Broschüre finden Sie in der Rubrik Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung legt ihren Sozialbericht 2001 vor, unter dem untenstehenden
Link können Sie diesen einsehen:
http://www.bma.bund.de/index.cfm?3779D3E9AB25436B8F7BB69BF3F4872A
Jeder zwölfte Deutsche
wird im Laufe seines Lebens schwerbehindert
Bundesarbeitsminister Walter Riester fordert Toleranz und
Chancengleichheit zum Welttag der Behinderten am 3. Dezember 2001
Behinderung kann jeden treffen. Laut
Bevölkerungsstatistik wird jeder zwölfte Deutsche im Laufe seines Lebens
schwerbehindert. Die Hälfte der Betroffenen ereilt dieses Schicksal während des
Erwerbslebens, also zwischen dem 25. und dem 64. Lebensjahr. Zu den medizinischen und
persönlichen Konsequenzen kommen meist gravierende berufliche Folgen: In vielen Fällen
droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Und das auf lange Sicht. Schwerbehinderte sind
immer noch am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen, so Bundesarbeitsminister
Walter Riester anlässlich des Welttags der Behinderten am 3. Dezember. Sie sind
häufiger und länger arbeitslos als Nicht-Behinderte. Das ist ein untragbarer
Zustand. Nach den Arbeitsmarktdaten der Bundesanstalt für Arbeit lag die
spezifische Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen im Oktober 2001 bei 15,8 %.
Die wenigsten Betroffenen werden mit ihrer Schwerbehinderung geboren, sondern Krankheit,
Alter und Unfälle sind die häufigsten Ursachen von Behinderungen. Meist ist die
Behinderung nicht sofort sichtbar. Das Bild des Schwerbehinderten, der im Rollstuhl sitzt,
bleibt zumindest statistisch gesehen ein Klischee. Am häufigsten sind
Beeinträchtigungen der inneren Organe (30 %), geistige und seelische Behinderungen (15 %)
sowie Einschränkungen von Gliedmaßen (15 %), von Wirbelsäule, Rumpf und Brustkorb (15
%).
Schwerbehinderte Menschen sind keine homogene Gruppe, so Riester. Die
Spannbreite reiche vom jugendlichen Bauarbeiter bis zur 60-jährigen Professorin ebenso
wie vom Menschen mit Sehbeeinträchtigung bis zum hochgradig mehrfach Gehandicapten.
Es ist fatal, wenn Menschen nach einer Krankheit oder nach einem Unfall sämtliche
Kompetenzen abgesprochen werden, die sie im Leben erworben haben, betont Riester.
Schwerbehinderte haben einen berechtigten Anspruch auf Arbeit. Und unsere
Gesellschaft sollte ihre Qualifikationen, ihre Kompetenz, Erfahrungen und Produktivität
nutzen.
Kabinett
beschließt Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen Riester: Von barrierefrei
gestalteten Lebensbereichen profitieren alle
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das Gleichstellungsgesetz für
behinderte Menschen beschlossen. Dazu erklärt Bundesarbeitsminister Walter Riester:
Mit der Vorlage des Gleichstellungsgesetzes für behinderte Men- schen haben wir
einen Meilenstein in der Behindertenpolitik gelegt und die Tür zu einem
selbstbestimmteren Leben für Menschen mit Behinderungen weit aufgestoßen. Das Gesetz ist
Ausdruck eines neuen Denkens in der Behindertenpolitik. Es steht nicht mehr länger die
Fürsorge und Versorgung behinderter Menschen im Vordergrund staatlichen Handelns, sondern
ihr bürgerrechtlicher Anspruch auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
und die Beseitigung der Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit im Wege stehen.
Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Nur 4 ½
Prozent der etwa 6,6 Mio. schwerbehinderten Menschen in unserem Land sind von Geburt an
behindert. Die meisten werden es im Laufe ihres Lebens durch Unfälle, Krankheit oder im
Alter. Das heißt, es kann jeden von uns jederzeit treffen. Wenn 8 Prozent unserer
Bevölkerung schwerbehindert sind, kann Behindertenpolitik kein Randbereich politischen
Handelns sein, so der Minister weiter.
Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Herstellung einer umfassend verstandenen
Barrierefreiheit. Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern auch die Kommunikation blinder und
sehbehinderter Menschen in den elektronischen Medien und ihre Teilnahme an Wahlen. -
Behinderten Menschen soll ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen,
Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikations- einrichtungen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zu nutzen.
Dafür werden verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-, Luft- und Nahverkehr sowie das
Gaststätten- und Hochschulrahmenrecht geändert. Weitergehende und z. T. konkretisierende
Regelungen können die Länder - soweit noch nicht geschehen - in eigener
Gesetzgebungskompetenz insbesondere für das Baurecht sowie das Schul- und Hochschulrecht
treffen.
Von barrierefrei gestalteten Lebensbereichen profitieren alle in unserer
Gesellschaft - nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch andere Personen, die in
ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wie beispielsweise Mütter und Väter mit
Kinderwagen sowie alte Menschen, hob Walter Riester hervor.
Der Bund verpflichtet sich selbst, seine neuen Gebäude, aber z. B. auch seinen
Internetauftritt durch textunterlegte Benutzeroberflächen soweit wie möglich
barrierefrei zu gestalten. Was bereits im Planungsstadium berücksichtigt wird,
verursacht oft nur erstaunlich geringe oder gar keine Mehrkosten, betonte der
Minister. Im Verwaltungsverfahren mit allen Bundesbehörden haben Hörbehinderte künftig
das Recht, in Gebärdensprache zu kommunizieren. Der integrative Ansatz einer
selbstbestimmten Teilhabe zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Gesetzentwurf:
Es beginnt bei der Projektgruppe, die den Gesetzesentwurf auf der Grundlage eines
Entwurfes des Forums behinderter Juristen erarbeitet hat. Die Autoren dieses Entwurfes
haben daher von Anfang an der Projektgruppe angehört.
Es setzt sich fort in der Schaffung des neuen Instruments der Zielvereinbarung, bei der
Behindertenverbände unmittelbar in Verhandlungen mit der Wirtschaft treten können, um
den jeweiligen Verhältnissen angepasste flexible Regelungen zur Herstellung von
Barrierefreiheit zu treffen.
Ein weiterer Schwerpunkt neben einem allgemeinen Benachteiligungsverbot für behinderte
Menschen ist die besondere Förderung von Frauen mit Behinderungen. Über 3 Millionen
schwerbehinderte Frauen sollen nicht mehr sagen müssen, sie seien in zweifacher Hinsicht
benachteiligt: als Frauen und als behinderte Menschen. Deshalb werden besondere Maßnahmen
zur Gleichstellung behinderter Frauen ausdrücklich zugelassen. Wir hoffen, dass
dieses Gesetz für viele Bundesländer ein Anstoß sein wird, jetzt auch eigene
Landesgleichstellungsgesetze zu erlassen. Die behinderten Menschen in unserem Land
erwarten zu recht, dass ihr Bürgerrecht auf gleiche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
rasch und umfassend Wirklichkeit wird, betonte Bundesminister Walter Riester.
Mit dem Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen setzt die Bundesregierung
konsequent eine Zielvorgabe aus der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 um und
verschafft dem grundgesetzlichen Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen Geltung.
Hierbei wird sie von einer breiten Mehrheit unterstützt, wie die einstimmige
Entschließung des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2000, aber auch die positiven
Reaktionen auf den Entwurf des Gesetzes deutlich zeigen.
Nachdem im Oktober 2000 bereits das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter verabschiedet und im Juli 2001 durch das lang erwartete SGB IX die
Gleichstellung im Bereich des Sozialrechts gewährleistet ist, setzt das
Gleichstellungsgesetz als drittes behindertenpolitisches Gesetz in dieser
Legislaturperiode nun die Barrierefreiheit sowie die Gleichstellung im öffentlichen Recht
um. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Mai 2002 in Kraft tritt.