Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über Neuigkeiten aus den Bundesministerien
für Arbeit und Sozialordnung sowie für Gesundheit und Soziale Sicherung

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Angebliche Abschaffung des Schwerbehindertenausweises Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit neu erschienen Gesundheitsreform: allgemein
Gesundheitsreform: Änderungen der Beihilfe für Bundesbeamte Gesundheitsreform: Neue Regeln bei Zuzahlungen Gleichstellungsgesetz Jeder 12. Deutsche wird im Laufe seines Lebens schwerbehindert
Krankenhausleistungen:
Umstellung auf Fallpauschalen
Mobbing Neue Qualität der Arbeit Praxisgebühr: Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sind befreit
Sozialbericht 2001 Sozialpolitische Informationen Stress am Arbeitsplatz Internetseite zum Thema: Teilzeit
Broschüre: Teilzeit - Neue Perspektiven mit verschiedenen Teilzeitmodellen Zuzahlungsnachweis für schwerwiegend chronisch Erkrankte entfällt

Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert:
Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig. Einen detaillierten Überblick aller Vorsorgemaßnahmen bieten die Tabellen unter: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs05/6620_6928.php


Unbürokratischer Zuzahlungsnachweis für schwerwiegend chronisch Kranke - kein jährlicher Nachweis mehr erforderlich

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert am 08.02.2005:
Patientinnen und Patienten, die in einer Dauerbehandlung sind und bei denen eine Verbesserung der Krankheitssituation nicht zu erwarten ist, müssen seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr jährlich einen ärztlichen Nachweis über das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung vorlegen. Das gilt insbesondere für Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3. Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen. Damit wird die Chroniker-Regelung entbürokratisiert und pflegebedürftige Menschen und ihre Familien entlastet.
Dieser Nachweis ist wichtig, weil gesetzlich Versicherte, die schwerwiegend chronisch krank sind und wegen dieser Krankheit in Dauerbehandlung sind, bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besonders behandelt werden. Sie müssen nämlich nur ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten. Die Belastungsgrenze für nicht chronisch kranke Menschen liegt bei zwei Prozent.
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: Entweder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent.

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Konsens für konsequente Umstellung auf Fallpauschalen für Krankenhausleistungen
Der Bundesrat hat heute (26.11.2004) dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz zugestimmt ebenso wie der Deutsche Bundestag gestern. Beide stimmen damit der ab dem nächsten Jahr beginnenden Umstellung auf landeseinheitliche Preise für gleiche Leistungen in Krankenhäusern zu. Die Umstellung erfolgt in einem schrittweisen Prozess bis zum Jahr 2009. Den Krankenhäusern wird damit ausreichend Zeit für eine Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit gegeben. mehr
Der Gesetzentwurf zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz kann auf der Internetseite http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/gesetze/ges_6.cfm  heruntergeladen werden.

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ neu erschienen
Neu aufgelegt und herausgegeben hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)“. Die Neuauflage berücksichtigt dabei alle bis zum 1. Mai 2004 gefassten begutachtungsrelevanten Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirates der Sektion Versorgungsmedizin beim Bundessozialministerium. Einbezogen sind die Inhalte neuer Gesetze wie z. B. SGB IX Infektionsschutzgesetz. Bis zur Verrechtlichung gelten die „Anhaltspunkte“ weiter als antizipierte Sachverständigengutachten wie untergesetzliche Normen.
Das Buch steht auch als kostenloser Download im Internet unter www.bmgs.bund.de zur Verfügung. Dazu wird eine CD-Rom geliefert, die in den Umschlag eingesteckt ist. Das Buch erscheint jetzt in einem stabilen Leineneinband.  Bestellungen: Die Anhaltspunkte können sowohl über die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung im Internet (www.bmgs.bund.de)   als auch per Telefax unter 0180/5151511 (0,12 EUR/Min.) zum Preis von 13 Euro zuzüglich Versandkosten beim Bundessozialministerium bestellt werden. Gehörlosen und Hörgeschädigten stehen zusätzlich Bestellmöglichkeiten über Schreibtelefon unter 0800/1110005 (zum Nulltarif) oder Telefax unter 0800/1110001 (zum Nulltarif) zur Verfügung.

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Wichtige Informationen für Besoldungsempfänger, die Verträge nach der Riester-Rente abgeschlossen haben.

Beihilfeänderungen für die Bundesbeamte: (dbb) Bundesbeamte müssen ab 1. Januar 2004 die gleichen Leistungskürzungen hinnehmen wie die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies hat die Bundesregierung am 17. Dezember 2003 durch die 27. Änderung der Beihilfevorschriften beschlossen. Die Neuregelung sieht unter anderem die Verminderung beihilfefähiger Aufwendungen bei Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln, geringere Erstattungsmöglichkeiten bei Krankenhaus und Kuraufenthalten sowie bei häuslicher Krankenpflege vor. Auch wird – analog zur Praxisgebühr für die gesetzlich Krankenversicherten – bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten jeweils ein Pauschbetrag von 20 Euro pro Jahr für den Beihilfeberechtigten und seine Angehörigen abgezogen.
Nicht mehr beihilfefähig sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie sonstige, in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr verordnungsfähige Medikamente. Zuschüsse auf Brillen sind nur noch für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und bei sehr schwerwiegenden, in den Beihilfevorschriften bezeichneten Erkrankungen beihilfefähig.
Geändert wurden auch die Regelungen für Zahnersatz. Hier sind ab 1. Januar 2005 die Material- und Laborkosten nicht mehr wie bisher zu 60, sondern nur noch zu 40 Prozent beihilfefähig. Als neue Leistungen wurden in Anlehnung an das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung Mutter-Vater-Kind-Kuren sowie Hospizaufenthalten in den Katalog der Beihilfe aufgenommen. Erleichtert wird auch die Inanspruchnahme von Leistungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
In einem Beteiligungsgespräch, das am 11. Dezember 2003 im Bundesinnenministerium stattfand, hatte der dbb massive Kritik an der Übertragung der Regelungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Beihilfe geäußert: Während im Bereich der GKV die Einschnitte zur Beitragsstabilität für die Versicherten führen, müssten Beamte zusätzlich mit Beitragssteigerungen von vier bis acht Prozent in ihrer ergänzenden privaten Krankenversicherung rechnen.
Info DBB vom 22.12.2003 – Nr. 52

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27. Änderung der Beihilfevorschriften des Bundes Info Nr. 183 / 2003 vom 12.12.2003
Die Bundesregierung hat am 17.12.2003 die 27. Änderung der Beihilfevorschriften für Beamte des Bundes zum 1. Januar 2004 verabschiedet.
Vom 1. Januar 2004 an gelten bei den Beihilfen für Beamte des Bundes in Krankheitsfällen im Wesentlichen die gleichen Leistungsänderungen wie für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Neuregelung sollen die Änderungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wirkungsgleich auf die Beihilfen der Beamten übertragen werden. Die Änderungen gelten nur für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes, da die Länder ihr Beihilferecht selbständig regeln.
Die wesentlichen Änderungen der Beihilfevorschriften des Bundes sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
Abzugsbeträge: Bei Arznei- und Verbandmitteln, Hilfsmitteln (soweit keine Höchstbeträge festgesetzt sind) sowie Fahrtkosten vermindern sich die beihilfefähigen Aufwendungen um 10 %, mindestens aber um 5 Euro, höchstens um 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst. Das bedeutet, dass ein Arzneimittel, das z.B. 3 Euro kostet, selbst bezahlt werden muss. Bei einem Arzneimittel im Wert von 40 Euro beträgt der Abzugsbetrag 5 Euro, bei einem im Wert von 120 Euro beläuft sich der Abzugsbetrag auf 10 Euro.
Bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten beträgt der Abzugsbetrag 10 Euro pro Tag. Dieser Abzugsbetrag ist bei Krankenhaus- und „Anschlussheilbehandlungen“ auf höchstens 28 Tage jährlich begrenzt. Bei Krankenhausaufenthalten wird außerdem für Wahlleistungen täglich ein Betrag von 14,50 Euro abgezogen.
Bei häuslicher Krankenpflege beträgt der Abzugsbetrag 10 Euro je Verordnung plus 10 % der Gesamtkosten.
Entsprechend der Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei der Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten für den Beihilfeberechtigten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen jeweils ein Pauschalbetrag von 20 Euro pro Jahr abgezogen.
Die genannten Abzugsbeträge fallen in bestimmten Fällen nicht an, z. B. bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangeren, bei Vorsorgeuntersuchungen oder wenn beihilfefähige Höchstbeträge festgesetzt sind.
Belastungsgrenzen: Erreichen die Abzugsbeträge in der Summe eine Belastungsgrenze von 2 % des jährli-chen Bruttoeinkommens bzw. bei chronisch Kranken 1 %, entfallen sie ab diesem Zeit-punkt für den Rest des Jahres. Für berücksichtungsfähige Ehegatten und für Kinder werden bei der Berechnung des Einkommens Freibeträge abgezogen.
Leistungsausschlüsse: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie sonstige, in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr verordnungsfähige Arzneimittel sind grundsätzlich nicht mehr beihilfefähig. Für eine Übergangszeit, d.h. bis zur Verwendung einer zentralen "Registriernummer" in Apotheken, bleiben die alten Regelungen gültig, allerdings mit den neuen Abzugsbeträgen. Bereits jetzt sollten Beihilfeberechtigte die Apotheken bitten, auf die Rezepte die Pharmazentralnummer aufzudrucken.
Brillen sind nur noch für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und bei sehr schwerwiegenden, in den Beihilfevorschriften bezeichneten, Erkrankungen beihilfefähig.
Beihilfe im Todesfall: Die Beihilfe zu den Bestattungskosten entfällt künftig.
Beihilfe zur Säuglings- und Kleinkinderausstattung: Diese Leistung wird künftig nicht mehr gewährt.
Fahrkosten: Fahrkosten zur ambulanten Behandlung sind nur noch ausnahmsweise beihilfefähig, Verlegungen zwischen Krankenhäusern sind nur aus zwingenden medizinischen Gründen oder mit vorheriger Genehmigung der Beihilfestellen beihilfefähig.
Beihilfe zu Sterilisationen und künstlicher Befruchtung: Die Beihilfeansprüche für Aufwendungen bei Sterilisationen und künstlicher Befruchtung werden entsprechend den neuen Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt.
Zahnersatz (ab 1.1.2005): Ab 1.1.2005 sind die Material- und Laborkosten für Zahnersatz nicht mehr wie bisher zu 60 %, sondern zu 40 % beihilfefähig.
Neue Leistungen: In Anlehnung an das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sind künftig Mutter (Vater)/Kind-Kuren sowie Hospizaufenthalte beihilfefähig. Außerdem wird die Inan-spruchnahme von Leistungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union erleichtert.
Der vollständige Text der neuen Beihilfevorschriften kann im Internet unter www.bmi.bund.de abgerufen werden. - DBB - Info Nr.: 190 / 2003

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Das Bundesgesundheitsministerium informiert (09.01.2004): Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sind von Praxisgebühr befreit
Hierzu gehören
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft,
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen ab dem 20. Lebensjahr Genitaluntersuchung, ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Brust- und Haut-

  sowie ab dem 45. Lebensjahr zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung.
  Bei Männern ab 45 Untersuchung des Dickdarms, der Prostata, des äußeren Genitals und der Haut, Darmspiegelung ab dem 56. Lebensjahr.
- Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich Krankenversicherte.

  Schwerpunkte sind die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
- Schutzimpfungen, insbesondere gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus, Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten, Influenza, Hirnhauterreger (keine Reiseprophylaxe).
- Jährlich zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.

Die Gesundheitsreform: Die konkreten "Neuen Regeln bei Zuzahlungen" und den "Leistungen der Krankenkassen" für gesetzliche Versicherte - Was sich ändert, wie es sich ändert, welche Ausnahmen es gibt und Anmerkungen hierzu, können Sie als Worddatei hier herunterladen.

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Bumi für Gesundheit und Soziale Sicherung: Ulla Schmidt: Akteure im Gesundheitswesen sollten sich schon jetzt auf Neuerungen einstellen.
Informationen rund um die Gesundheitsreform erhalten Interessierte beim Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr zum Nulltarif unter 08 00 / 15 15 15 9. Unter www.die-gesundheitsreform.de   stehen umfangreiche Informationen im Internet. Dort kann auch ein E-Mail-Newsletter zur Gesundheitsreform abonniert werden.

Info. des Bumi für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Gesundheit: Gesetzentwurf zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) als pdf-Datei

Staatssekretär Schröder: Neuer Fallpauschalen-Katalog ist wichtiger Schritt für Systemwechsel in Krankenhäusern - Weichen in Richtung bessere Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz werden gestellt.
Unter dem oben angegebenen Link finden Sie am Ende der Seite den Referentenentwurf einer "Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004". Sie können dort diesen Entwurf als PDF-Datei laden.

Hausarztmodelle sind bereits im Gesundheitsreform-Kompromiss vorgesehen

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Gleich richtig stellen - Gleichstellung für Behinderte von der Kommune bis zur UN
Presseerklärung von "Netzwerk Artikel 3" Kassel, den 26.06.2003
Tagung stellt Gleichstellung Behinderter auf den Prüfstand
Im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung stellt der Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 mit einer bundesweiten Tagung die Gleichstellung behinderter Menschen auf den Prüfstand. Unter dem Motto "Gleich richtig stellen - Gleichstellung für Behinderte von der Kommune bis zur UN" wird am 26./27.Juli 2003 im Conference Center des Atlantic Hotel Universum in Bremen eine Bilanz über die Wirksamkeit bisheriger Gleichstellungsbestimmungen gezogen und ein Ausblick auf die weiteren Perspektiven für eine barrierefreie Gesellschaft gewagt. Die Veranstaltung stellt eine Schwerpunktveranstaltung im Rahmen des Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen dar.

"Nachdem das Behindertengleichstellungsgesetz mittlerweile schon seit über einem Jahr in Kraft ist und mittlerweile fünf Bundesländer über Gleichstellungsgesetze für Behinderte verfügen, gilt es eine erste Bilanz über die Wirksamkeit dieser Bestimmung zu ziehen. Die Verbesserung der Barrierefreiheit von Behörden, von Verkehrsmitteln und Gebäuden ist dabei genau so wichtig, wie die barrierefreie Gestaltung der Internetangebote, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und Hörhilfen oder die Gleichberechtigung behinderter Frauen", erklärte Ottmar Miles-Paul, der Koordinator der Tagung vom NETZWERK ARTIKEL 3. ReferentInnen aus den USA und Brüssel werden darüber hinaus die Entwicklungen auf der Ebene der Europäischen Union und in den USA unter der Tagungspräsidentschaft der international renommierten Behindertenrechtlerin Prof. Dr. Theresia Degener LL.M einfließen lassen.

"Mit dieser Tagung wollen wir jedoch nicht nur den Stand der Dinge bilanzieren, sondern vor allem auch dafür streiten, dass in Deutschland endlich das schon längst versprochene zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene verabschiedet wird, durch das die Benachteiligung behinderter Menschen im privaten Bereich geahndet wird. Die Behindertenpolitik muss sich besonders im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen daran messen lassen, ob sie sich konsequent gegen jegliche Benachteiligung Behinderter stellt und die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft. Daher werden wir diese Frage auf der abschließenden Podiumsdiskussion mit den behindertenpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen diskutieren", so Miles-Paul. Nähere Informationen gibt`s beim NETZWERK ARTIKEL 3 unter Tel. 0561/9977172 und im Internet unter http://www.netzwerk-artikel-3.de/tagung/
Anmeldeschluss ist der 10. Juli.
                                                                                                     

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BMA-Pressestelle Berlin, den 17. September 2002
Lügen-Berichte über angebliche Abschaffung des Schwerbehindertenausweises

Zu umlaufenden, elektronisch verbreiteten Berichten, wonach der Schwerbehindertenausweis für bestimmte Gruppen von Behinderten abgeschafft werden solle, erklärt der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Klaus Vater:
Es handelt sich bei solchen, als SMS, Fax oder Email verbreiteten Mitteilungen um dreiste Lügen, durch die Behinderte verunsichert werden sollen. Sie entbehren jeglichen Wahrheitsgehalts. Das BMA bittet Behinderte und deren Angehörige solche SMS inhaltlich zu ignorieren und ferner Absender solcher Mitteilungen staatlichen Stellen namhaft zu machen. Das BMA bittet darüber hinaus die Medien, bei der Information über solche Lügen mit zu helfen.

Neues vom Bundesministerium für Arbeit Sozialpolitische Informationen A U S G A B E 0 5 / 2 0 0 2
Internetadresse: http://www.bma.bund.de/index.cfm?630360E239674AF98DECC62A6CE4E523
BESTELLUNG
Wenn Sie kostenlos die gedruckte Ausgabe der "Sozialpolitischen Informationen" bestellen wollen, klicken Sie hier

http://www.bma.bund.de/index.cfm?3749C9E6CDE64793A786B1D6509E276A

Stress am Arbeitsplatz: BMA-Pressestelle, Berlin, den 23. August 2002 : Fast ein Drittel aller Arbeitnehmer von Stress am Arbeitsplatz betroffen

Informationen zum Thema Mobbing: http://www.bma.bund.de/index.cfm?8AC792DB077C4AB5BDB675A52577F0BE

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Initiative Neue Qualität der Arbeit jetzt online:
Internetpremiere für die Initiative Neue Qualität der Arbeit und Relaunch des europäischen Informationsnetzwerks "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" Quelle (auch für den nachfolgenden Text:   http://www.bma.bund.de/index.cfm?9456CF6F49364C6E8044B2B78B6DCFCC
23. Mai 2002. Ab heute hat die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) ihren eigenen Auftritt im Internet: Unter www.inqa.de finden Webnutzer alles Wissenswerte zum Hintergrund und zu den Projekten der Initiative. Verantwortlich für die Seite zeichnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Getragen wird die Initiative von den Ländern, Sozialversicherungspartnern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Sie haben sich in der vergangenen Woche auf die gemeinsame Durchführung der Initiative Neue Qualität der Arbeit geeinigt. In Europa gibt es bereits seit 1999 einen Internetauftritt für den Informationsaustausch zwischen europäischen Arbeitsschutzinstitutionen und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seither ist das europäische Informationsnetzwerk "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" im Netz verfügbar. Die Seite www.osha.de offeriert nicht nur fundierte Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aus den europäischen Nachbarländern, sondern bietet auch auf nationaler Ebene Wissen u.a. zu Recht, praktischen Lösungen, Forschung, Organisationen, themenspezifischen Fragen aus dem gesamten Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Ratsuchende können außerdem über www.inqa.de wie auch über www.osha.de Informationen direkt von qualifizierten Fachleuten erhalten: Die Verlinkung zu "Komnet", dem Kompetenznetz Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - einer modernen Arbeitsschutzberatung im Internet mit Hilfe für Selbsthilfe - bietet den kostenlosen Service, in kurzer Zeit Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit per Email beantwortet zu bekommen. Beide Seiten gewähren den Internetnutzern selbstverständlich auch den sogenannten barrierefreien Zugang: Das bedeutet, dass beide Internetauftritte die Möglichkeit bieten, ihre Informationen im einfachen Textmodus lesen zu können. Damit trägt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Rechnung, das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist.

Das BMA hat außerdem eine neue Internetseite: http://www.teilzeit-info.de/ . Im Einführungstext ist zu lesen: "Unsere Arbeitswelt ist im Wandel - es entstehen nicht nur neue Berufe, gefragt sind auch intelligente Arbeitszeitmodelle, mit denen eine moderne Balance zwischen sozialen Wünschen und gesellschaftlichen wie betrieblichen Notwendigkeiten geschaffen werden kann. Teilzeitarbeit in ihren vielen möglichen Formen kann hierzu die Antwort sein. Auf diesen Seiten finden Sie Sachinformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Erfahrungsberichte aus Unternehmen und dem Alltag von Teilzeitarbeitenden, alles rund um das Gesetz, eine erste Urteilssammlung sowie einen Blick in andere europäische Länder und in die aktuelle Presseberichterstattung. Und im Forum können Sie jederzeit mitzudiskutieren. Lassen Sie sich überzeugen: Teilzeit ist mehr."

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Die aktualisierte Broschüre "Teilzeit - Neue Perspektiven mit verschiedenen Teilzeitmodellen" ist erschienen und kann über folgenden Link abgerufen werden:
http://www.bma.bund.de/index.cfm?D3AC1E830F37463F9DE02556D4BCAE15
Diese Broschüre finden Sie in der Rubrik Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung legt ihren Sozialbericht 2001 vor,  unter dem untenstehenden Link können Sie diesen einsehen:
http://www.bma.bund.de/index.cfm?3779D3E9AB25436B8F7BB69BF3F4872A

 

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Jeder zwölfte Deutsche wird im Laufe seines Lebens schwerbehindert
Bundesarbeitsminister Walter Riester fordert Toleranz und
Chancengleichheit zum Welttag der Behinderten am 3. Dezember 2001

Behinderung kann jeden treffen. Laut Bevölkerungsstatistik wird jeder zwölfte Deutsche im Laufe seines Lebens schwerbehindert. Die Hälfte der Betroffenen ereilt dieses Schicksal während des Erwerbslebens, also zwischen dem 25. und dem 64. Lebensjahr. Zu den medizinischen und persönlichen Konsequenzen kommen meist gravierende berufliche Folgen: In vielen Fällen droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Und das auf lange Sicht. „Schwerbehinderte sind immer noch am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen“, so Bundesarbeitsminister Walter Riester anlässlich des Welttags der Behinderten am 3. Dezember. „Sie sind häufiger und länger arbeitslos als Nicht-Behinderte. Das ist ein untragbarer Zustand.“ Nach den Arbeitsmarktdaten der Bundesanstalt für Arbeit lag die spezifische Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen im Oktober 2001 bei 15,8 %.
Die wenigsten Betroffenen werden mit ihrer Schwerbehinderung geboren, sondern Krankheit, Alter und Unfälle sind die häufigsten Ursachen von Behinderungen. Meist ist die Behinderung nicht sofort sichtbar. Das Bild des Schwerbehinderten, der im Rollstuhl sitzt, bleibt – zumindest statistisch gesehen – ein Klischee. Am häufigsten sind Beeinträchtigungen der inneren Organe (30 %), geistige und seelische Behinderungen (15 %) sowie Einschränkungen von Gliedmaßen (15 %), von Wirbelsäule, Rumpf und Brustkorb (15 %).
„Schwerbehinderte Menschen sind keine homogene Gruppe“, so Riester. Die Spannbreite reiche vom jugendlichen Bauarbeiter bis zur 60-jährigen Professorin ebenso wie vom Menschen mit Sehbeeinträchtigung bis zum hochgradig mehrfach Gehandicapten. „Es ist fatal, wenn Menschen nach einer Krankheit oder nach einem Unfall sämtliche Kompetenzen abgesprochen werden, die sie im Leben erworben haben“, betont Riester. „Schwerbehinderte haben einen berechtigten Anspruch auf Arbeit. Und unsere Gesellschaft sollte ihre Qualifikationen, ihre Kompetenz, Erfahrungen und Produktivität nutzen.“

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Gleichstellungsgesetz

Kabinett beschließt Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen Riester: Von barrierefrei gestalteten Lebensbereichen profitieren alle
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen beschlossen. Dazu erklärt Bundesarbeitsminister Walter Riester: „Mit der Vorlage des Gleichstellungsgesetzes für behinderte Men- schen haben wir einen Meilenstein in der Behindertenpolitik gelegt und die Tür zu einem selbstbestimmteren Leben für Menschen mit Behinderungen weit aufgestoßen. Das Gesetz ist Ausdruck eines neuen Denkens in der Behindertenpolitik. Es steht nicht mehr länger die Fürsorge und Versorgung behinderter Menschen im Vordergrund staatlichen Handelns, sondern ihr bürgerrechtlicher Anspruch auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung der Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit im Wege stehen.“
„Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Nur 4 ½ Prozent der etwa 6,6 Mio. schwerbehinderten Menschen in unserem Land sind von Geburt an behindert. Die meisten werden es im Laufe ihres Lebens durch Unfälle, Krankheit oder im Alter. Das heißt, es kann jeden von uns jederzeit treffen. Wenn 8 Prozent unserer Bevölkerung schwerbehindert sind, kann Behindertenpolitik kein Randbereich politischen Handelns sein“, so der Minister weiter.
Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit. Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern auch die Kommunikation blinder und sehbehinderter Menschen in den elektronischen Medien und ihre Teilnahme an Wahlen. - Behinderten Menschen soll ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikations- einrichtungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zu nutzen. Dafür werden verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-, Luft- und Nahverkehr sowie das Gaststätten- und Hochschulrahmenrecht geändert. Weitergehende und z. T. konkretisierende Regelungen können die Länder - soweit noch nicht geschehen - in eigener Gesetzgebungskompetenz insbesondere für das Baurecht sowie das Schul- und Hochschulrecht treffen.
„Von barrierefrei gestalteten Lebensbereichen profitieren alle in unserer Gesellschaft - nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch andere Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wie beispielsweise Mütter und Väter mit Kinderwagen sowie alte Menschen,“ hob Walter Riester hervor.
Der Bund verpflichtet sich selbst, seine neuen Gebäude, aber z. B. auch seinen Internetauftritt durch textunterlegte Benutzeroberflächen soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten. „Was bereits im Planungsstadium berücksichtigt wird, verursacht oft nur erstaunlich geringe oder gar keine Mehrkosten,“ betonte der Minister. Im Verwaltungsverfahren mit allen Bundesbehörden haben Hörbehinderte künftig das Recht, in Gebärdensprache zu kommunizieren. Der integrative Ansatz einer selbstbestimmten Teilhabe zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Gesetzentwurf: Es beginnt bei der Projektgruppe, die den Gesetzesentwurf auf der Grundlage eines Entwurfes des Forums behinderter Juristen erarbeitet hat. Die Autoren dieses Entwurfes haben daher von Anfang an der Projektgruppe angehört.
Es setzt sich fort in der Schaffung des neuen Instruments der Zielvereinbarung, bei der Behindertenverbände unmittelbar in Verhandlungen mit der Wirtschaft treten können, um den jeweiligen Verhältnissen angepasste flexible Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen.
Ein weiterer Schwerpunkt neben einem allgemeinen Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ist die besondere Förderung von Frauen mit Behinderungen. Über 3 Millionen schwerbehinderte Frauen sollen nicht mehr sagen müssen, sie seien in zweifacher Hinsicht benachteiligt: als Frauen und als behinderte Menschen. Deshalb werden besondere Maßnahmen zur Gleichstellung behinderter Frauen ausdrücklich zugelassen. „Wir hoffen, dass dieses Gesetz für viele Bundesländer ein Anstoß sein wird, jetzt auch eigene Landesgleichstellungsgesetze zu erlassen. Die behinderten Menschen in unserem Land erwarten zu recht, dass ihr Bürgerrecht auf gleiche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft rasch und umfassend Wirklichkeit wird“, betonte Bundesminister Walter Riester.
Mit dem Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen setzt die Bundesregierung konsequent eine Zielvorgabe aus der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 um und verschafft dem grundgesetzlichen Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen Geltung. Hierbei wird sie von einer breiten Mehrheit unterstützt, wie die einstimmige Entschließung des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2000, aber auch die positiven Reaktionen auf den Entwurf des Gesetzes deutlich zeigen.
Nachdem im Oktober 2000 bereits das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter verabschiedet und im Juli 2001 durch das lang erwartete SGB IX die Gleichstellung im Bereich des Sozialrechts gewährleistet ist, setzt das Gleichstellungsgesetz als drittes behindertenpolitisches Gesetz in dieser Legislaturperiode nun die Barrierefreiheit sowie die Gleichstellung im öffentlichen Recht um. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Mai 2002 in Kraft tritt.

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