Die Schwerbehindertenvertretung
an öffentlichen Schulen in Rheinland/Pfalz
 
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Inhalt
Adressen Arbeitsplatzbeschreibung Aufgaben Informationen und Rechtliches Beim Personalrat Statistik Zusammenarbeit mit der Dienststelle

 

 
 

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt schwerbehinderte Menschen vor dem Arbeitgeber und

berät

bei stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung oder Unfall 

 

bei Anträgen zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft, Verschlimmerungsanträgen oder bei Widerspruchsverfahren

 

bei der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze

 

bei persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen Dienststelle

 

bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit, vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit, vorzeitiger Ruhestandsversetzung

informiert

zur Integrationsvereinbarung und zu den Anwendungsleitlinien des MASFG

 

zu Änderungen im Schwerbehindertenrecht und den damit zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften

 

zu allen Fragen, die mit Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zusammenhängen

achtet

auf die Einhaltung der rechtlichen Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen

nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir helfen Ihnen weiter

Die Schwerbehindertenvertretung wird alle vier Jahre gewählt. In den einzelnen Schulbereichen sind die Wahlkreise je nach Anzahl der schwerbehinderten LehrerInnen zusammengefasst. Für diese "Kreise" werden örtlichen Vertrauenspersonen von den Schwerbehinderten gewählt. Die örtlichen Vertrauenspersonen wählen dann die Bezirksvertrauenspersonen an der ADD (zuständig für Personalangelegenheiten im gesamten Land) und die Hauptvertrauenspersonen beim MBFJ.

Die örtliche Vertrauenspersonen sind zu Personalratsgesprächen an den einzelnen Schulen hinzuzuziehen, wenn Angelegenheiten vor Ort erörtert werden, die eine/n schwerbehinderte/n Lehrer/-in einer bestimmten Schule betreffen.

Insbesondere werden die örtlichen Vertrauenspersonen gefordert werden, wenn gemäß der Integrationsvereinbarung (als Word- oder pdf-Datei) die Öffnungsklausel mit Leben zu füllen ist und Regelungen vor Ort getroffen werden müssen.

Die Freistellung der örtlichen Vertrauenspersonen ist durch eine Dienstvereinbarung mit der ADD geregelt.

Die Bezirksvertrauenspersonen nehmen ständig an den Sitzungen der jeweiligen Bezirkspersonalräte an der ADD, die Hauptvertrauenspersonen an den Sitzungen des jeweiligen Hauptpersonalrates beim MBFJ teil.