Die Schwerbehindertenvertretung
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Die Schwerbehindertenvertretung wird alle vier Jahre gewählt. In den einzelnen Schulbereichen sind die Wahlkreise je nach Anzahl der schwerbehinderten LehrerInnen zusammengefasst. Für diese "Kreise" werden örtlichen Vertrauenspersonen von den Schwerbehinderten gewählt. Die örtlichen Vertrauenspersonen wählen dann die Bezirksvertrauenspersonen an der ADD (zuständig für Personalangelegenheiten im gesamten Land) und die Hauptvertrauenspersonen beim MBFJ. Die örtliche Vertrauenspersonen sind zu Personalratsgesprächen an den einzelnen Schulen hinzuzuziehen, wenn Angelegenheiten vor Ort erörtert werden, die eine/n schwerbehinderte/n Lehrer/-in einer bestimmten Schule betreffen. Insbesondere werden die örtlichen Vertrauenspersonen gefordert werden, wenn gemäß der Integrationsvereinbarung (als Word- oder pdf-Datei) die Öffnungsklausel mit Leben zu füllen ist und Regelungen vor Ort getroffen werden müssen. Die Freistellung der örtlichen Vertrauenspersonen ist durch eine Dienstvereinbarung mit der ADD geregelt. Die Bezirksvertrauenspersonen nehmen ständig an den Sitzungen der jeweiligen Bezirkspersonalräte an der ADD, die Hauptvertrauenspersonen an den Sitzungen des jeweiligen Hauptpersonalrates beim MBFJ teil. |
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