Arbeitsplatzbeschreibung
 
zur Hauptseite
oder
Inhalt
Adressen Aufgaben Informationen und
Rechtliches
Beim Personalrat Schwerbehinderten-
vertretung
Statistik Zusammenarbeit mit
der Dienststelle

 

Entwurf einer Arbeitsplatzbeschreibung:

Der Bezirksvertrauensleute für schwerbehinderte LehrerInnen an öffentl. Schulen in Rheinland-Pfalz entsprechend § 95 SGB IX

Einführung:
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige Personalvertretung. Um die Betreuung und die Beratung in ausreichendem Maße gewährleisten zu können, sieht das SGB IX in § 96, 4 vor, „sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 Schwerbehinderte beschäftigt, sind die Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen auf ihren Wunsch freizustellen; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig.“ In Beratungs- und Konfliktfällen haben sie nicht die Möglichkeit der Delegation an andere Vertrauensleute, da sie in ihrem jeweiligen schulischen Bereich die Schwerbehinderten in ganz Rheinland-Pfalz allein betreuen. Die Schwerbehindertenvertreter sind im Gegensatz zum Personalrat sehr oft als Einzelkämpfer tätig, da es um menschliche Schicksale geht, die man nicht immer mit Gesetzen und Verwaltungsvorschriften lösen kann, entspricht die Beratungstätigkeit oft der eines Therapeuten. Nicht vergessen werden darf die Tatsache, dass die Bezirksvertrauensleute auch schwerbehindert sind und sich oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit befinden.
Durch die Spezialisierung ihrer Tätigkeit sind sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil in den Personalratssitzungen geworden und übernehmen dort federführend auch die Betreuung und Beratung nichtbehinderter KollegInnen, wenn diese in Personalangelegenheiten wegen vorübergehend verminderter oder begrenzter Dienstfähigkeit, wegen vorzeitiger Pensionierung oder bei Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit involviert sind.

Beratung:

bei stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung
bei Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB)
bei Verlängerung des Ausweises oder Verschlimmerungsanträgen
bei Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung oder im Falle der Rückstufung
bei der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze
von Schwerbehinderten bei persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen Dienststelle
von Schwerbehinderten
bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit nach den verschiedenen Modellen, vorübergehend verminderte Dienstfähigkeit, auf vorzeitiger Pensionierung, bei Anträgen auf Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
von Angestellten bei Kündigungsverfahren, Unterstützung bei Rentenverfahren, Suchen nach Lösungen für weitere Lebensplanung und -gestaltung

Information

der Schwerbehinderten und örtlichen Vertrauensleute über Änderungen im Schwerbehindertengesetz und in den Verwaltungsvorschriften
der schwerbehinderten KollegInnen über alle Angelegenheiten, die die Schwerbehinderten im schulischen Bereich betreffen

Wächterfunktion

auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und verwaltungsmäßigen Richtlinien
auf die Einhaltung der Richtlinien für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Schwerbehinderten bzw. künftig der Integrationsvereinbarungen

Kontaktpflege

zum Arbeitgeber, zu einzelnen DienststellenleiterInnen, zu Schulaufsichtsbeamten, zur Hauptfürsorgestelle, zum Sozialministerium, zu den Schwerbehindertenvertretungen an der ADD und im MBFJ
durch regelmäßige Sprechstunden zu den einzelnen schwerbehinderten LehrerInnen

Beteiligungspflicht

bei allen Angelegenheiten, die die Schwerbehinderten als Gruppe oder Einzelperson betreffen, z.B. bei Bewerbungen, bei Verbeamtung, bei Entlassung von Beamten und Angestellten auf Probe oder Zeit, bei Versetzung, Abordnung, Beförderung, Höhergruppierung, Nebentätigkeit, Disziplinarmaßnahmen, bei begrenzter oder verminderter Dienstfähigkeit, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bei Kündigungsschutzverfahren der Hauptfürsorgestelle, schriftliche Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung für die Hauptfürsorgestelle, Anreise und Teilnahme an den Kündigungsschutzverhandlungen der Hauptfürsorgestelle, Suche und Darstellung von Lösungsmöglichkeiten in der Verhandlung, Nachbereitung und Nachberatung
bei Gleichstellungsverfahren: Rücksprache mit Antragstellern, Formulieren und Erstellen von schriftlichen Stellungnahmen der Schwerbehindertenvertretung an die Arbeitsverwaltungen, Tätigwerden in Widerspruchsverfahren bei Ablehnung

Initiativen der Schwerbehindertenvertretung:

Aushang „Die Schwerbehindertenvertretung“ für alle öffentliche Schulen in Rheinland-Pfalz,
Bildung von Selbsthilfegruppe im schulischen Bereich,
Eruieren und Bekanntgabe von Ansprechpartnern für bestimmte Krankheitsbilder
Vorschläge zur Änderung von Formblättern der Dienststelle (z.B. Beauftragung der Amtsärzte; Anträge auf Altersteilzeit)
Erarbeitung einer Broschüre „Der Schwerbehinderte an rheinland-pfälzischen Schulen“
Erarbeitung eines Entwurfes der Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte Menschen an rh.-pf. Schulen

Informationspflicht

Rundschreiben an die örtlichen Schwerbehindertenvertretung über alle Neuerungen im Schwerbehinderten-, Beamten- und Angestelltenrecht;
Rundschreiben an alle schwerbehinderten KollegInnen z.B. Altersteilzeit, begrenzte und verminderte Dienstfähigkeit, Teilzeit allgemein etc.

daneben obliegen der Schwerbehindertenvertretung:
die regelmäßige Teilnahme an den Personalratssitzungen und damit verbunden die diesbezüglich Vor- und Nachbereitung der Sitzungen;
Bestandspflege der Schwerbehindertenkartei und Abgleich des Datenbestandes der Dienststelle, damit verbunden die Unterstützung der Dienststelle bei der Datenpflege und Aktualisierung ihres Datenbestandes durch Mitteilungen über zu löschende und neu hinzukommende Schwerbehinderte nach eigenen Recherchen (Anschreiben, Telefonate, Rücksprachen) bei Schulleitungen und Betroffenen; Überprüfung der Unterlagen, die für die Berechnung der Ausgleichsabgabe zu erstellen sind; Mitteilungen von Unrichtigkeiten an Dienststelle
Aktualisierung und Erweiterung des eigenen Wissensstandes durch Selbststudium und Besuch von Seminaren durch Lektüre von Fachliteratur, Suchen, Verarbeiten, Anwenden von Rechtsurteilen in Fachzeitschriften und Internet; Studium von Kommentaren zum Sb-Gesetz
Fortbildung in der I- und K-Technik
Formulieren, Verfassen und Versenden von Rundbriefen und schriftlichen Informationen an die zu betreuenden Schwerbehinderten
Haus-/Krankenhausbesuche zur Beratung auf Wunsch der Betroffenen
Vermittlerrolle bei Differenzen – heute spricht man von Mobbing – von Schwerbehinderten mit Schulleitungen oder umgekehrt, hierbei sind oft aufwendige Gespräche vor Ort notwendig (Telefonate mit beiden Seiten - Erläutern der gesetzlichen Bestimmungen - Unterbreiten von Lösungsmöglichkeiten - zeitaufwendige Fahrten und Gespräche mit beiden Gesprächspartnern vor Ort) und damit wird die Dienststelle entlastet.