Entwurf einer
Arbeitsplatzbeschreibung:
Der
Bezirksvertrauensleute für schwerbehinderte LehrerInnen an öffentl.
Schulen in Rheinland-Pfalz entsprechend § 95 SGB IX
Einführung:
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige
Personalvertretung. Um die Betreuung und die Beratung in ausreichendem Maße
gewährleisten zu können, sieht das SGB IX in § 96, 4 vor, sind in den
Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 Schwerbehinderte beschäftigt,
sind die Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen auf ihren Wunsch freizustellen;
weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. In Beratungs- und Konfliktfällen haben
sie nicht die Möglichkeit der Delegation an andere Vertrauensleute, da sie in ihrem
jeweiligen schulischen Bereich die Schwerbehinderten in ganz Rheinland-Pfalz allein
betreuen. Die Schwerbehindertenvertreter sind im Gegensatz zum Personalrat sehr oft als
Einzelkämpfer tätig, da es um menschliche Schicksale geht, die man nicht immer mit
Gesetzen und Verwaltungsvorschriften lösen kann, entspricht die Beratungstätigkeit oft
der eines Therapeuten. Nicht vergessen werden darf die Tatsache, dass die
Bezirksvertrauensleute auch schwerbehindert sind und sich oft an der Grenze ihrer
Belastbarkeit befinden.
Durch die
Spezialisierung ihrer Tätigkeit sind sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil in den
Personalratssitzungen geworden und übernehmen dort federführend auch die Betreuung und
Beratung nichtbehinderter KollegInnen, wenn diese in Personalangelegenheiten wegen vorübergehend verminderter oder begrenzter Dienstfähigkeit,
wegen vorzeitiger Pensionierung oder bei Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit involviert
sind.
bei
stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung
bei Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB)
bei Verlängerung des Ausweises oder Verschlimmerungsanträgen
bei Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung oder im Falle der
Rückstufung
bei der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze
von Schwerbehinderten bei persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen
Dienststelle
von Schwerbehinderten bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit nach den
verschiedenen Modellen, vorübergehend verminderte Dienstfähigkeit, auf vorzeitiger
Pensionierung, bei Anträgen auf Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
von Angestellten bei Kündigungsverfahren, Unterstützung bei Rentenverfahren, Suchen nach
Lösungen für weitere Lebensplanung und -gestaltung
Information
der
Schwerbehinderten und örtlichen Vertrauensleute über Änderungen im
Schwerbehindertengesetz und in den Verwaltungsvorschriften
der schwerbehinderten KollegInnen über alle Angelegenheiten, die die Schwerbehinderten im
schulischen Bereich betreffen
Wächterfunktion
auf die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und verwaltungsmäßigen Richtlinien
auf die Einhaltung der Richtlinien für die im öffentlichen Dienst beschäftigten
Schwerbehinderten bzw. künftig der Integrationsvereinbarungen
Kontaktpflege
zum
Arbeitgeber, zu einzelnen DienststellenleiterInnen, zu Schulaufsichtsbeamten, zur
Hauptfürsorgestelle, zum Sozialministerium, zu den Schwerbehindertenvertretungen an der
ADD und im MBFJ
durch regelmäßige Sprechstunden zu den einzelnen schwerbehinderten LehrerInnen
Beteiligungspflicht
bei allen
Angelegenheiten, die die Schwerbehinderten als Gruppe oder Einzelperson betreffen, z.B.
bei Bewerbungen, bei Verbeamtung, bei Entlassung von Beamten und Angestellten auf Probe
oder Zeit, bei Versetzung, Abordnung, Beförderung, Höhergruppierung, Nebentätigkeit,
Disziplinarmaßnahmen, bei begrenzter oder verminderter Dienstfähigkeit, Versetzung in
den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bei Kündigungsschutzverfahren der Hauptfürsorgestelle, schriftliche Stellungnahme der
Schwerbehindertenvertretung für die Hauptfürsorgestelle, Anreise und Teilnahme an den
Kündigungsschutzverhandlungen der Hauptfürsorgestelle, Suche und Darstellung von
Lösungsmöglichkeiten in der Verhandlung, Nachbereitung und Nachberatung
bei Gleichstellungsverfahren: Rücksprache mit Antragstellern, Formulieren und Erstellen
von schriftlichen Stellungnahmen der Schwerbehindertenvertretung an die
Arbeitsverwaltungen, Tätigwerden in Widerspruchsverfahren bei Ablehnung
Initiativen der
Schwerbehindertenvertretung:
Aushang
Die Schwerbehindertenvertretung für alle öffentliche Schulen in
Rheinland-Pfalz,
Bildung von Selbsthilfegruppe im schulischen Bereich,
Eruieren und Bekanntgabe von Ansprechpartnern für bestimmte Krankheitsbilder
Vorschläge zur Änderung von Formblättern der Dienststelle (z.B. Beauftragung der
Amtsärzte; Anträge auf Altersteilzeit)
Erarbeitung einer Broschüre Der Schwerbehinderte an rheinland-pfälzischen
Schulen
Erarbeitung eines Entwurfes der Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte
Menschen an rh.-pf. Schulen
Informationspflicht
Rundschreiben
an die örtlichen Schwerbehindertenvertretung über alle Neuerungen im Schwerbehinderten-,
Beamten- und Angestelltenrecht;
Rundschreiben an alle schwerbehinderten KollegInnen z.B. Altersteilzeit, begrenzte und
verminderte Dienstfähigkeit, Teilzeit allgemein etc.
daneben obliegen der
Schwerbehindertenvertretung:
die regelmäßige Teilnahme an den Personalratssitzungen
und damit verbunden die diesbezüglich Vor- und Nachbereitung der Sitzungen;
Bestandspflege der Schwerbehindertenkartei und Abgleich des Datenbestandes der
Dienststelle, damit verbunden die Unterstützung der Dienststelle bei der Datenpflege und
Aktualisierung ihres Datenbestandes durch Mitteilungen über zu löschende und neu
hinzukommende Schwerbehinderte nach eigenen Recherchen (Anschreiben, Telefonate,
Rücksprachen) bei Schulleitungen und Betroffenen; Überprüfung der Unterlagen, die für
die Berechnung der Ausgleichsabgabe zu erstellen sind; Mitteilungen von Unrichtigkeiten an
Dienststelle
Aktualisierung und Erweiterung des eigenen Wissensstandes durch Selbststudium und Besuch
von Seminaren durch Lektüre von Fachliteratur, Suchen, Verarbeiten, Anwenden von
Rechtsurteilen in Fachzeitschriften und Internet; Studium von Kommentaren zum Sb-Gesetz
Fortbildung in der I- und K-Technik
Formulieren, Verfassen und Versenden von Rundbriefen und schriftlichen Informationen an
die zu betreuenden Schwerbehinderten
Haus-/Krankenhausbesuche zur Beratung auf Wunsch der Betroffenen
Vermittlerrolle bei Differenzen heute spricht man von Mobbing von
Schwerbehinderten mit Schulleitungen oder umgekehrt, hierbei sind oft aufwendige
Gespräche vor Ort notwendig (Telefonate mit beiden Seiten - Erläutern der gesetzlichen
Bestimmungen - Unterbreiten von Lösungsmöglichkeiten - zeitaufwendige Fahrten und
Gespräche mit beiden Gesprächspartnern vor Ort) und damit wird die Dienststelle
entlastet.
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