Zusammenarbeit mit der Dienststelle
 

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Rechtliches

Beim Personalrat

Schwerbehinderten-
vertretung
Statistik

Um ihre Aufgaben gemäß § 95 des SGB IX (bisher § 25 SchwbG) wahrnehmen zu können, benötigt die Schwerbehindertenvertretung folgende Informationen von der ADD Trier:

Im § 95 (2) SGB IX ist durch den Begriff der Unverzüglichkeit eine neue Dimension in der Zusammenarbeit festgelegt.

Die Angaben sind jeweils bezogen auf gleichgestellte und schwerbehinderte LehrerInnen, bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem betroffene KollegInnen einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft gestellt haben.

1.    jede personelle Bewegung:
Ø         umgehende Information über neue schwerbehinderte Menschen – auch wenn GdB zwischen 20 und 50 liegt
       (Gleichgestellte),
Ø         Versetzung an eine andere Dienststelle,
Ø         Versetzung in den Ruhestand,
Ø         Erlöschen des Schwerbehindertenstatus,
Ø         Ableben eines schwerbehinderten Menschen
Ø         Jahresmeldungen an das Arbeitsamt

2.    jede beabsichtigte personelle Maßnahme:      
Ø         Einstellungen von LAA,
Ø         Versetzungen aus persönlichen oder dienstlichen Gründen,
Ø         Abordnungen an einer andere Dienststelle,
Ø         Bewerbung um eine Funktionsstelle,
Ø         beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand
Ø         beabsichtigte Versetzung in die begrenzte Dienstfähigkeit nach § 56a LBG
Ø         beabsichtigte Altersteilzeit,
Ø         Kündigung bzw. Vertragsänderungen bei LiA,
Ø         Überprüfungen aus dienstlichen Gründen – auch durch den Dienststellenleiter

 3.   jede vollzogene personelle Maßnahme                                                                                
Ø         Veränderung des Schwerbehindertenstatus,
Ø         zusätzliche Ermäßigungen der Pflichtstunden,
Ø         langfristige Erkrankung,
Ø         Teilzeitbeschäftigung,
Ø         vollzogene Versetzung in den Ruhestand
Ø         vollzogene Versetzung in die begrenzte Dienstfähigkeit nach § 56a LBG
Ø         vollzogene Versetzung in die verminderte Dienstfähigkeit nach § 11 LehrArbZVO
Ø         genehmigte Altersteilzeit,
Ø         Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. deren Ablehnung,
Ø         Sanatoriumsaufenthalte

 4.          jegliche dienst- und disziplinarrechtliche Maßnahme

5.          sonstiges
Ø         auf allen Bewerbungen und Statistiken eine Spalte für Angabe des GdB
Ø         auf allen Bewerbungslisten bei Neueinstellungen eine Spalte für Angabe des GdB