Integrationsvereinbarung
 
zur Hauptseite oder Inhalt Allgemein Nachteilsausgleich Steuerfreibeträge

Nach §83 des SGB IX (Worddatei - pdf-Datei) sind in Betrieben, in denen schwerbehinderte Menschen arbeiten,  Integrationsverein- barungen abzuschließen. Im schulischen Bereich werden damit die "Richtlinien zur Betreuung der im öffentlichen Dienst beschäftigten Schwerbehinderten" abgelöst. (siehe auch)
Am 22.06.2011 wurde die Zweite Weitrerschreibung der Integrationsvereinbarung (pdf-Datei) mit Gültigkeit für die im Landesdienst stehenden schwerbehinderten Beschäftigten an staatlichen Schulen und staatlichen Studienseminaren des Landes Rheinland/Pfalz von Frau Ministerin Doris Ahnen, den Hauptvertrauenspersonen und den Hauptpersonalräten unterzeichnet. Die jeweils gültigen "Anwendungsleitlinien (Worddatei - pdf-Datei) zur Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit vom 1. August 2001 sind Bestandteil der Integrationsvereinbarung. Die Vereinbarung tritt am 01.08.2003 inkraft. Die Pressemitteilung des MBFJ vom 07.07.2003 ist unter aktuelles einsehbar.