Nach §83 des SGB IX (Worddatei
- pdf-Datei) sind in Betrieben, in denen schwerbehinderte Menschen
arbeiten, Integrationsverein- barungen abzuschließen. Im schulischen Bereich werden
damit die "Richtlinien zur Betreuung der im öffentlichen Dienst beschäftigten
Schwerbehinderten" abgelöst. (siehe auch)
Am 22.06.2011 wurde die Zweite Weitrerschreibung der Integrationsvereinbarung (pdf-Datei) mit Gültigkeit für die im Landesdienst
stehenden schwerbehinderten Beschäftigten an staatlichen Schulen und staatlichen
Studienseminaren des Landes Rheinland/Pfalz von Frau Ministerin Doris Ahnen, den
Hauptvertrauenspersonen und den Hauptpersonalräten unterzeichnet. Die jeweils gültigen
"Anwendungsleitlinien (Worddatei - pdf-Datei) zur Betreuung schwerbehinderter Menschen im
öffentlichen Dienst des Landes" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und
Gesundheit vom 1. August 2001 sind Bestandteil der
Integrationsvereinbarung. Die Vereinbarung tritt am 01.08.2003 inkraft.
Die Pressemitteilung des MBFJ vom 07.07.2003 ist unter aktuelles
einsehbar. |