Integrationsvereinbarung
 

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Altersteilzeit Begrenzte Dienstfähigkeit Lehrkräftearbeits-zeitverordnung   Nachteils-ausgleiche schwerbehindert - was nun
mit Hinweisen für Schulleitungen
Schwerbehinderten-vertretung Verminderte Dienstfähigkeit vorzeitiger Ruhestand

 

Nach §83 des SGB IX sind in Betrieben, in denen schwerbehinderte Menschen arbeiten Integrations- vereinbarungen (IV) abzuschließen. Im schulischen Bereich werden damit die "Richtlinien zur Betreuung der im öffentlichen Dienst beschäftigten Schwerbehinderten" vom 22.07.1988 abgelöst.

Am 22.06.2011 wurde die Zweite Weiterschreibung der Integrationsvereinbarung (pdf-Datei) mit Gültigkeit für die im Landesdienst stehenden schwerbehinderten Beschäftigten an staatlichen Schulen und staatlichen Studienseminaren des Landes Rheinland/Pfalz von Frau Staatsseketärin Vera Reiß, den Hauptvertrauenspersonen und den Hauptpersonalräten unterzeichnet. Die jeweils gültigen "Anwendungsleitlinien (Worddatei - pdf-Datei) zur Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit vom 1. August 2001 sind Bestandteil der Integrationsvereinbarung.