MOBBING in der Schule
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| Eine Mobbing-Klage
eines Lehrers aus Sondershausen gegen das Schulamt Artern hat das Arbeitsgericht
Nordhausen abgelehnt. «Wir konnten kein systematisches Schikanieren als
Voraussetzung für Mobbing-Vorwürfe erkennen», sagte Richter Wolfgang Hollmann im
Schlussurteil. Die vorgetragenen Fälle etwa zu harscher Kritik oder einer
«herablassenden Äußerung» des Schulleiters reichten nicht. Die Feststellung, der
Kläger fühle sich gemobbt, hätte aus Richtersicht bewiesen werden müssen. Das Gericht gab dem Anspruch auf Schmerzensgeld nicht statt. Im Verfahren, das seit Jahresbeginn lief, einigten sich beide Seiten jedoch auf einen Teilvergleich. Danach brauche der 61 Jahre alte Kläger wegen eines ärztlichen Attestes zwischen November und April keine Hof- und Busaufsicht führen. Dem nach eigenen Angaben schwer beschädigten Oberstufenlehrer machte vor allem langes Stehen bei Regen und Kälte zu schaffen. Der Lehrer hatte unter anderem vorgetragen, dass ihn sein Vorgesetzter nach einer kritischen Äußerung als «Kündigungskandidaten» bezeichnet und in einem anderen Fall per Hausfunk zu sich ins Büro zitiert habe. Zwischenzeitlich ist der frühere Direktor einer Polytechnischen Oberschule an eine andere Einrichtung in Sondershausen versetzt worden. (Arbeitsgericht Nordhausen - kein Az. mitgeteilt) Info: J. Schmitt, MSN-Groups. Ich verweise auf das
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