| RF |
Der Ausweisinhaber erfüllt die landesrechtlich
festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht und ggf. für die Gebührenermäßigung beim
Fernsprechhauptanschluss |
| 1. Kl |
Die gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse bei Eisenbahnfahrten mit Fahrausweis
2. Klasse liegen vor |
"Freifahrtausweis"
Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck für die unentgeltliche
Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
|
Den
"Freifahrtausweis" (linke Seite grün/rechte Seite orange) erhalten
-Gehbehinderte ("G")
-außergewöhnlich Gehbehinderte ("aG") - Hilflose ("H")
- Gehörlose
-Versorgungsberechtigte ("Kriegsbeschädigt", "VB", "EB"),
wenn sie bereits am 1. 10. 1979 freifahrtberechtigt waren und die MdE aufgrund der
Schädigung heute noch mindestens 70 % beträgt. |
In diesem Ausweis
bedeutet das auf der Vorderseite einge- druckte Merkzeichen B
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"die
Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen". Das Merkzeichen berechtigt den
Schwerbehinderten, im öffentlichen Personenverkehr ohne km-Begrenzung eine Begleitperson
kostenlos mitzunehmen (auch wenn er selbst bezahlen muss). |
G
auf der Rückseite dieses Ausweises ist Feld das Merkzeichen |
Der
Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
beeinträchtigt ist.
Bedeutung
bei der Lohn- und Einkommensteuer,
bei "Freifahrt" oder (wahlweise) bei der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und
eventuell noch beim Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. |
aG |
Der Ausweisinhaber ist außergewöhnlich gehbehindert. Bedeutung für
- die" Freifahrt"
- die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, evtl.
noch den Beitragsnachlass in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- die Parkerleichterungen. |
H |
Der
Ausweisinhaber ist hilflos. Bedeutung für
- die Lohn- und Einkommensteuer,
- die Hundesteuer,
- die Berechtigung zur "Freifahrt" für Schwerbehinderte und
- die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und den Beitragsnachlass in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Das Merkzeichen begründet nicht automatisch einen Anspruch auf
Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz, es ist aber bei einer Entscheidung durch das
Sozialamt mit zu berücksichtigen. |
Bl |
Der
Ausweisinhaber ist blind. Bedeutung
- bei der Einkommen- und Lohnsteuer,
- bei der Hundesteuer,
- bei der Berechtigung zur "Freifahrt" für Schwerbehinderte,
- bei der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und beim Beitragsnachlass in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
- beim Postversand,
- im Funk- und Fernsprechwesen,
- beim Parken von Kraftfahrzeugen, (Parkerleichterungen) und
- bei der Umsatzsteuer. |