Nachteilsausgleich
 
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                Übersicht über die Nachteilsausgleiche:

RF 1. Kl. Freifahrtausweis B G aG H Bl

Welche Nachteilsausgleiche dem Betroffenen zustehen, trägt das Amt für soziale Angelegenheiten im Ausweis auf der Rückseite ein:

RF Der Ausweisinhaber erfüllt die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen   für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und ggf. für die Gebührenermäßigung beim Fernsprechhauptanschluss
1. Kl Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse bei Eisenbahnfahrten mit Fahrausweis 2. Klasse liegen vor


"Freifahrtausweis"
Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr

Den "Freifahrtausweis" (linke Seite grün/rechte Seite orange) erhalten
 -Gehbehinderte ("G")
-außergewöhnlich Gehbehinderte ("aG")  - Hilflose ("H")
- Gehörlose
-Versorgungsberechtigte ("Kriegsbeschädigt", "VB", "EB"), wenn sie bereits am 1. 10. 1979 freifahrtberechtigt waren und die MdE aufgrund der Schädigung heute noch mindestens 70 % beträgt.

In diesem Ausweis bedeutet das auf der Vorderseite einge- druckte Merkzeichen B

"die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen". Das Merkzeichen berechtigt den Schwerbehinderten, im öffentlichen Personenverkehr ohne km-Begrenzung eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen (auch wenn er selbst bezahlen muss).

G auf der Rückseite dieses Ausweises ist Feld das Merkzeichen

Der Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.
Bedeutung
bei der Lohn- und Einkommensteuer,
bei "Freifahrt" oder (wahlweise) bei der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und eventuell noch beim Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

aG

Der Ausweisinhaber ist außergewöhnlich gehbehindert. Bedeutung für
- die" Freifahrt"
 - die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, evtl. noch den Beitragsnachlass in der

   Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- die Parkerleichterungen.

H

Der Ausweisinhaber ist hilflos. Bedeutung für
- die Lohn- und Einkommensteuer,
- die Hundesteuer,
- die Berechtigung zur "Freifahrt" für Schwerbehinderte und
- die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und den Beitragsnachlass in der 

  Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Das Merkzeichen begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz, es ist aber bei einer Entscheidung durch das Sozialamt mit zu berücksichtigen.

Bl

Der Ausweisinhaber ist blind. Bedeutung
- bei der Einkommen- und Lohnsteuer,
- bei der Hundesteuer,
- bei der Berechtigung zur "Freifahrt" für Schwerbehinderte,
- bei der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und beim Beitragsnachlass in der

  Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
- beim Postversand,
- im Funk- und Fernsprechwesen,
- beim Parken von Kraftfahrzeugen, (Parkerleichterungen) und
- bei der Umsatzsteuer.