Schulleitung und schwerbehinderte Menschen 1
 
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Diese Seite soll Schulleitung einige Problembereiche aufzeigen, die sich ergeben können, wenn schwerbehinderte Menschen an einer Dienststelle unterrichten. Da ich selbst 13 Jahre Schulleiter an einer Hauptschule war, kann ich vielleicht den ein oder anderen Tipp geben, wie Schulleitung mit schwerbehinderten KollegInnen "umgehen" kann, zumal an meiner ehemaligen Schule neben mir noch zwei andere Kollegen den Schwerbehindertenstatus hatten.

Zunächst muss man sich selbst bewusst machen, dass nicht jede Schwerbehinderung sichtbar ist. Unter schwerbehinderten Menschen stellt man sich einen Rollstuhlfahrer oder einen Gliedmaßenamputierten vor. Schon rein optisch ist die Behinderung erkennbar. Ein Beinamputierter erhält in der Regel einen GdB von etwa 70, die Behinderung bemerkt man trotz Prothese. Der Kollege X hat auch einen GdB von 70, aber viele wundern sich, wie fit der ist. Jeden Tag sieht man ihn beim Joggen, so "behindert" kann der doch nicht sein! Kennt man den Kollegen etwas näher, so weiß man, dass er schwer Rheuma erkrankt ist. Bewegt er sich nicht genügend, werden seine Glieder steif. Er joggt also Tag für Tag gegen seine Krankheit an. So gibt es viele schwerbehinderte Menschen, denen man nichts ansieht: die Nieren arbeiten nicht mehr - Dialyse; die Bauchspeicheldrüse versagt ihren Dienst, die Folgen einer Krebsoperation - manchmal mit anschließender Chemotherapie - sind zu bewältigen, nach einer Transplantation müssen täglich Immunpräperate genommen werden und es müssten noch viele andere "nicht sichtbare" Behinderungen aufgeführt werden. Diese schwerbehinderten Menschen haben vielleicht den Vorteil nicht als behindert abgestempelt zu sein oder unterschätzt zu werden, andererseits haben sie aber auch das Problem, dass man ihre Erkrankung nicht ernst genug nimmt. Vielfach lassen KollegInnen und Vorgesetzte aber das notwendige Fingerspitzengefühl vermissen. Sie können häufig das Ausmaß einer Erkrankung und die psychischen Belastungen nicht ermessen. Behinderte wollen nicht mit Seidenhandschuhen angefasst werden, sie wollen nur die notwendige Rücksichtnahme für das Handicap, das sie daran hindert, wie gesunde Menschen am Leben teilhaben zu können. KollegInnen verstehen oft nicht, weshalb ein optisch Nicht-Behinderter eine Stundenermäßigung oder den Nachlass der Aufsichtsführung erhält. Durch solche Nachteilsausgleiche wird ganz einfach die Arbeitskraft des betroffenen schwerbehinderten Menschen länger erhalten. Statt mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen zu müssen, kann er bis zu seinem 63. Lebensjahr arbeiten und seine Fähigkeiten und sein Können einbringen. Jeder schwerbehinderte Mensch würde sehr gerne auf diese "Vorteile" verzichten, wenn er den Vorteil hätte, gesund zu sein und ohne Behinderung leben zu können. Dies sollte und müsste jede/r Schulleiter/-in seinem Kollegium deutlich machen, wenn er bemerkt, dass eine schwerbehinderte Lehrperson in seinem Kollegium einen schweren Stand hat. 

Möglicherweise ist der erste gute Schritt zur Mitmenschlichkeit, wenn man sich als Kollegium und als Schulleitung nach dem Befinden einer erkrankten Lehrkraft erkundigt. Eine Genesungskarte bewirkt oft mehr Wunder als die Frage: "Wann kommen Sie endlich wieder?" Ich weiß, es ist oft nicht leicht Vertretungsunterricht anzuordnen oder zu halten - aber ist eine Morbus-Crohn- oder Leukämieerkrankung leichter zu bewältigen? Als Schulleiter wissen Sie oft, welche Erkrankung ihr/e Kollege/-in überstanden hat, wenn Sie das Gefühl haben, helfen zu müssen, verweisen Sie den Kollegen an die Schwerbehindertenvertretung.