Was ist nun zu tun, wenn ein Mitglied Ihres
Kollegiums den Schwerbehindertenstatus hat?
Das Wichtige ist der Ausweis, er ist dem
Arbeitgeber vorzulegen.
Im schulischen Bereich bedeutet dies:
Die
Schulleitung schickt eine Kopie der Vorder- und Rückseite an die
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 31: Personalverwaltung (am besten direkt zu Händen
des Sachbearbeiters Ihrer Schule)
Postfach 1320
54203 Trier
Ab wann ist die Stundenermäßigung zu gewähren? (diesbez. Info des MBFJ vom 16.12.2003)
Die Schwerbehindertenermäßigung ist ein Nachteilsausgleich, deshalb ist im Vorgriff
auf die Bestätigung durch die personalführende Stelle (ADD-Trier) dem Schwerbehinderten
nach der Lehrkräftearbeitszeitverordnung die Schwerbehindertenermäßigung sofort nach
Vorlage des Schwerbehindertenausweises (bzw. des Bescheides des Amtes für Soziale
Angelegenheiten) zu gewähren. Dabei ist zu bedenken, dass von der Antragstellung bis zur
Anerkennung oft acht, manchmal sogar zwölf Wochen vergehen und bereits während dieser
Zeit hat der Schwerbehinderte seine Schwerbehinderteneigenschaft und somit erhebliche
Nachteile zu tragen.
Ganz deutlich muss hier hervorgehoben werden, dass diese Ermäßigung kein
Kann oder Soll darstellt, sondern sie ist ein gesetzlicher Anspruch,
durch den der schwerbehinderte Mensch seine Arbeitskraft für den Arbeitgeber länger zur
Verfügung stellen kann. Vorzeitige Ruhestandsversetzungen werden dadurch minimiert, dies
sollte vor allem den nichtbehinderten ArbeitskollegInnen
(benutzen Sie ruhig einmal diesen Link!) klar sein.
Wie lange ist
die Stundenermäßigung zu gewähren?
"Die besonderen Regelungen für
schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen
nach § 2 Abs. 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50
verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der
Unanfechtbarkeit* des die Verringerung feststellenden Bescheides." (SGB IX -
§ 116, 1). (*Widerspruchsverfahren und eventuell Urteil der Sozialgerichte) Für den
schulischen Bereich bedeutet dies, dass die Stundenermäßigung noch drei Monate nach
Erlischen der Schwerbehinderteneigenschaft zu gewähren ist. Dies ist als Ausgleich dafür
zu verstehen, dass von der Antragstellung bis zur Zusendung des Bescheides in der Regel
drei Monate vergehen können.
Die Meldung der schwerbehinderten Menschen an
rheinland-pfälzischen Schulen ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres
(i.d.R. 31.01.) an die ADD (die für die jeweilige Schulart zuständige
Bezirksvertrauensperson erhält eine Kopie) durchzuführen, auch wenn die
Schwerbehinderung bereits seit Jahren vorliegt und bekannt ist. Fehlanzeige
ist unbedingt erforderlich! Download - Formblatt als
Worddatei oder pdf-Datei
Die ADD gibt die gesammelte Meldung an das Arbeitsamt weiter. Für jeden
nichtbesetzten Arbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe bis zum 3000,00 Euro erhoben.
(Sozialgesetzbuch IX).
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