Schulleitung und schwerbehinderte Menschen 2
 
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Höhe der Stundenermäßigung Information an die ADD Integrations-vereinbarung Mehrarbeit Stundenermäßigung ab wann Unterrichtsverteilung, Klassenleitung und Stundenplan

Was ist nun zu tun, wenn ein Mitglied Ihres Kollegiums den Schwerbehindertenstatus hat?
Das Wichtige ist der Ausweis, er ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Im schulischen Bereich bedeutet dies:

Die Schulleitung schickt eine Kopie der Vorder- und Rückseite an die
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 31: Personalverwaltung (am besten direkt zu Händen des Sachbearbeiters Ihrer Schule)
Postfach 1320
54203 Trier

Ab wann ist die Stundenermäßigung zu gewähren? (diesbez. Info des MBFJ vom 16.12.2003)
Die Schwerbehindertenermäßigung ist ein Nachteilsausgleich, deshalb ist im Vorgriff auf die Bestätigung durch die personalführende Stelle (ADD-Trier) dem Schwerbehinderten nach der Lehrkräftearbeitszeitverordnung die Schwerbehindertenermäßigung sofort nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises (bzw. des Bescheides des Amtes für Soziale Angelegenheiten) zu gewähren. Dabei ist zu bedenken, dass von der Antragstellung bis zur Anerkennung oft acht, manchmal sogar zwölf Wochen vergehen und bereits während dieser Zeit hat der Schwerbehinderte seine Schwerbehinderteneigenschaft und somit erhebliche Nachteile zu tragen.
Ganz deutlich muss hier hervorgehoben werden, dass diese Ermäßigung kein Kann oder Soll darstellt, sondern sie ist ein gesetzlicher Anspruch, durch den der schwerbehinderte Mensch seine Arbeitskraft für den Arbeitgeber länger zur Verfügung stellen kann. Vorzeitige Ruhestandsversetzungen werden dadurch minimiert, dies sollte vor allem den nichtbehinderten ArbeitskollegInnen (benutzen Sie ruhig einmal diesen Link!) klar sein.

Wie lange ist die Stundenermäßigung zu gewähren?
"Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit* des die Verringerung feststellenden Bescheides." (SGB IX - § 116, 1). (*Widerspruchsverfahren und eventuell Urteil der Sozialgerichte) Für den schulischen Bereich bedeutet dies, dass die Stundenermäßigung noch drei Monate nach Erlischen der Schwerbehinderteneigenschaft zu gewähren ist. Dies ist als Ausgleich dafür zu verstehen, dass von der Antragstellung bis zur Zusendung des Bescheides in der Regel drei Monate vergehen können.

Die Meldung der schwerbehinderten Menschen an rheinland-pfälzischen Schulen ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres   (i.d.R. 31.01.) an die ADD (die für die jeweilige Schulart zuständige Bezirksvertrauensperson erhält eine Kopie) durchzuführen, auch wenn die Schwerbehinderung bereits seit Jahren vorliegt und bekannt ist. Fehlanzeige ist unbedingt erforderlich! Download - Formblatt als Worddatei oder pdf-Datei
Die ADD gibt die gesammelte Meldung an das Arbeitsamt weiter. Für jeden nichtbesetzten Arbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe bis zum 3000,00 Euro erhoben. (Sozialgesetzbuch IX).