Schulleitung
und schwerbehinderte Menschen 7 |
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Weitergehende Nachteilsausgleiche für den schulischen Bereich sind
Bestandteil der abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen
(Word- oder pdf-Datei)
sein. Im schulischen Bereich werden damit die "Richtlinien zur Betreuung der
im öffentlichen Dienst beschäftigten Schwerbehinderten" vom 22.07.1988
abgelöst. Bestandteil der Integrationsvereinbarung sind die "Anwendungsleitlinien (Word- oder pdf-Datei)
zur Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes" des
Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit vom 1. August 2001. Am
07.07.2003 wurde die Vereinbarung unterschrieben und tritt zum 01.08.2003 inkraft. |