Schwerbehindertenvertretung

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Inhalt
Adressen - Kontakt zur SBV Altersteilzeit Begrenzte Dienstfähigkeit Integrations-vereinbarungen

 

Lehrkräftearbeits-zeitverordnung  schwerbehindert -
was nun
mit Hinweisen für Schulleitungen
Verminderte Dienstfähigkeit vorzeitiger Ruhestand

 

berät und hilft

  • bei stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung

  • bei Anträgen auf Anerkennung des Grades der Behinderung (GdB)

  • bei Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung

  • bei der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze

  • Schwerbehinderten bei persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen Dienststelle

  • Schwerbehinderten bei Anträgen auf Teilzeit

  • Schwerbehinderten bei Anträgen auf Altersteilzeit nach den verschiedenen Modellen

  • Schwerbehinderten bei Anträgen auf vorübergehend verminderte Dienstfähigkeit

  • Schwerbehinderten bei Anträgen auf vorzeitiger Ruhestandsversetzung/Verrentung

  • Schwerbehinderten bei Anträgen auf Ruhestandsversetzung/Verrentung wegen Dienst-/Erwerbsunfähigkeit

 

informiert

  • über Änderungen im Sozialgesetzbuch IX und Integrationsvereinbarungen über alle Angelegenheiten, die die Schwerbehinderten im schulischen Bereich betreffen

achtet

  • auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Integrationsvereinbarungen

 hält Kontakt

  • zu den einzelnen schwerbehinderten LehrerInnen, zu Personalräten, zum Dienstherrn bzw. Arbeitgeber, zum Integrationsamt

 ist zu beteiligen

  • bei allen Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Menschen als Gruppe oder Einzelperson betreffen

  • während der Einstellungsphase: bei Bewerbungen, bei Verbeamtung, bei Entlassung von Beamten und Angestellten auf Probe

  • während des Berufslebens: bei Versetzung, Abordnung, Beförderung, bei begrenzter Dienstfähigkeit, Höhergruppierung, Nebentätigkeit, Disziplinarmaßnahmen

  • während des Verfahrens bei Versetzung in den Ruhestand/Verrentung wegen Dienstunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit