Steuerfreibeträge
 
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So hoch ist Ihr Behindertenpauschalbetrag
Freibeträge in EURO ab dem 01.01.2002

Bei einem GdB von beträgt der Pauschalbetrag
25 und 30 310,00
35 und 40 430,00
45 und 50 570,00
55 und 60 720,00
65 und 70 890,00
75 und 80 1060,00
85 und 90 1230,00
95 und 100 1420,00
für Hilflose und Blinde 3700,00

Besonders bei der Altersteilzeit sollte man überlegen, ob man den Pausch-Betrag auf der Steuerkarte eintragen lässt oder ob man ihn beim Einkommenssteuerbescheid geltend macht!
Auch bei den Fahrten zum Arbeitsplatz kann man je nach Behinderung und Merkmal zusätzliche Kosten absetzen.